Ein Wertanstieg von 0,34 Prozent steht gegenwärtig für die Aktie von EON zu Buche. Das Papier verteuerte sich um 6 Cent. Der Preis für das Wertpapier liegt aktuell bei 17,48 Euro. Gegenüber dem DAX (DAX) liegt der Anteilsschein von EON damit vorn. Der DAX kommt derzeit nämlich auf 24.964 Punkte. Das entspricht einem Minus von 1,32 Prozent. Den bisher höchsten Kurs verzeichnete die EON-Aktie am 11. Januar 2008. Seinerzeit kostete die Aktie 51,37 Euro, also 33,89 Euro mehr als gegenwärtig.
E.ON SE ist als Energieunternehmen in Deutschland, Großbritannien, Schweden, den Niederlanden, dem restlichen Europa und international tätig. Das Unternehmen ist in den Segmenten Energienetze, Energieinfrastrukturlösungen und Energieeinzelhandel tätig. Das Segment Energienetze betreibt Strom- und Gasverteilnetze Das Segment Energy Retail vertreibt Strom und Gas
Um die Gunst der Kunden buhlt EON in Wettbewerb mit anderen Konzernen. Das Papier von EnBW Energie Baden-Württemberg (EnBW Energie Baden-Württemberg-Aktie) verlor zuletzt um 1,45 Prozent an Wert. Bei EnergieKontor (EnergieKontor-Aktie) sieht es nicht ganz so schlecht aus. Der Kurs von EnergieKontor blieb nahezu unverändert.
| Strategie | Hebel | |||
| Steigender Kurs |
Call
|
5
|
10
|
20
|
| Fallender Kurs |
Put
|
5
|
10
|
20
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Das Wertpapier von EON wurde erst kürzlich einer Analyse unterzogen.
Das US-Analysehaus Bernstein Research hat die Einstufung für Eon mit einem Kursziel von 17 Euro auf "Market-Perform" belassen. Dies schrieb Deepa Venkateswaran am Donnerstagabend nach der jährlichen Versorger-Konferenz von Jefferies vom 12. bis 15. Januar. Eon sei durch die Finanzchefin Nadia Jakobi vertreten gewesen. Sie habe sich enttäuscht geäußert über die bis dato geringe Klarheit für das künftige regulatorische Umfeld in Deutschland. Der Konzern prüfe aktuell das Für und Wider höherer Investitionen in deutsche Stromnetze ab 2027.
Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Aktienanalysen von dpa-AFX erstellt. Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 34 b WpHG für das genannte Analysten-Haus finden Sie hier.
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