Google
BTC-Echo  | 
aufrufe Aufrufe: 110

Die Fristen-Falle: Wann das Schicksal von Bitcoin-Gigant Strategy wirklich entschieden wird

Die jüngsten Kursstürze bei Bitcoin und MSTR haben erneut eine Welle der Besorgnis durch den Krypto-Sektor gejagt. So steht es wirklich um den Bitcoin-Treasury-Giganten.

In diesem Artikel erfährst du:

  • Wieso Wandelanleihen duch Vorzugsaktien ersetzt wurden
  • Warum Strategys Einstiegskurs nicht entscheidend ist
  • Weshalb Saylors Schicksal eine Timing-Frage ist
  • Wie der Dividendenpuffer die Finanzierung kurzfristig absichert
  • Wann die Wandelanleihen fällig werden und wieso dies zu Bitcoin-Verkäufen führen könnte

Nach dem rasanten Abverkauf bei Bitcoin ist Treasury-Gigant Strategy erneut in den Fokus der Investoren geraten. Aufgrund des Abwärtssogs bei der Krypto-Leitwährung wird die Strategie des ehemaligen Softwareunternehmens derzeit besonders kritisch hinterfragt. Während Zweifler bereits das Ende von Michael Saylors Geschäftsmodell herbeireden, lohnt ein sachlicher Blick auf die tatsächliche Wahrscheinlichkeit eines solchen Szenarios. Unter welchen Umständen müsste Strategy tatsächlich Bitcoin verkaufen und wann könnte das gesamte Konstrukt in sich zusammenbrechen?

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
BTC/EUR 56.167,480 BTC/EUR (Bitcoin / EURO) Chart -2,87%
Zugehörige Wertpapiere:
BTC/USD 66.828,000 BTC/USD (Bitcoin / US-Dollar) Chart -2,89%
Zugehörige Wertpapiere:

Für dich aus unserer Redaktion zusammengestellt

Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend