Gericht: Kontrolle über Chip-Hersteller Nexperia bleibt aufrecht
AMSTERDAM (dpa-AFX) - Im Konflikt um den Chip-Hersteller Nexperia mit Sitz in den Niederlanden hat das Wirtschaftsgericht in Amsterdam die Suspendierung der chinesischen Führung bekräftigt und eine umfassende Untersuchung angeordnet. Die im Oktober verhängten Kontrollmaßnahmen gegen das Unternehmen blieben bestehen, entschieden die Richter in Amsterdam.
Damit ist eine schnelle Lösung des Konflikts mit China um den Hersteller für Chips, die für die europäische Autoindustrie wichtig sind, nicht in Sicht. Peking hatte die Aufhebung der Maßnahmen gefordert.
Streit trifft Autoindustrie
Nexperia hat seinen europäischen Sitz in Nimwegen und produziert Halbleiter, die vor allem für die Autoindustrie wichtig sind. Im vergangenen Jahr gab es Berichte, dass der chinesische Eigentümer vom Mutterunternehmen Wingtech technologisches Wissen und Produktionskapazitäten nach China verlagern wollte. Daraufhin hatte zunächst das niederländische Wirtschaftsministerium in die Führung des Unternehmens eingegriffen. Diese Maßnahme wurde inzwischen ausgesetzt.
Kurz darauf hatte das Wirtschaftsgericht im Oktober auf Initiative von Vorstandsmitgliedern den chinesischen Vorsitzenden suspendiert und einen Interims-Vorstand ernannt. Diese Maßnahmen bleiben nun aufrecht.
Verteidiger weisen Vorwürfe zurück
Unternehmensvertreter forderten vor Gericht eine umfassende Untersuchung nach den Eingriffen des chinesischen Direktors und des Mutterunternehmens.
Die Anwälte des chinesischen Eigentümers wiesen Vorwürfe des Missmanagements zurück. Der bisherige Unternehmenschef habe nie versucht, das Unternehmen auszuhöhlen und die Produktion nach China zu verlagern.
Konflikt mit Peking schwelt
Die Maßnahmen lösten einen heftigen Konflikt mit China aus. Peking hatte den Export von Nexperia-Chips gestoppt und damit auch europäische Autohersteller getroffen. Das Export-Verbot wurde zwar gelockert, doch China fordert weiter, dass die Kontrolle über das Unternehmen aufgehoben wird.
Die vom Gericht angeordnete Untersuchung kann mehrere Monate dauern./xx/DP/jha
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