EU-Parlament billigt 90-Milliarden-Darlehen an die Ukraine

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Die wehende Flagge der EU.
- ©unsplash.com

STRASSBURG (dpa-AFX) - Das Europäische Parlament hat den Plänen für ein neues Darlehen in Milliardenhöhe an die Ukraine zugestimmt. Es sieht vor, dem von Russland angegriffenen Land über zwei Jahre bis zu 90 Milliarden Euro zur Verfügung zu stellen. 60 Milliarden davon sind für verteidigungsrelevante Ausgaben vorgesehen.

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Hinweis

Damit die ersten Gelder ausgezahlt werden können, muss nun nur noch der Rat der Mitgliedstaaten zustimmen. Dies gilt als Formalie, weil sich die Regierungen bereits auf die Konditionen für das Darlehen geeinigt haben.

Der Beschluss sieht vor, dass die Ukraine mit dem Geld nur dann Rüstungsgüter in Ländern wie den USA kaufen darf, wenn diese auf dem europäischen Binnenmarkt und in der Ukraine entweder gar nicht oder nicht zeitnah verfügbar sind. Für das Nicht-EU-Land Großbritannien ist eine Sonderregelung geplant.

Vereinbarung zur Beschaffung

Unter den Mitgliedstaaten hatte es intensive Diskussionen darüber gegeben, wie stark Vorgaben für die Verwendung des Gelds sein sollten. Als Kompromissen einigten sich die Staaten darauf, die sogenannte Buy-European-Klausel für das Darlehen an die Verfügbarkeit von Waffen und Munition in der EU zu knüpfen.

Werte aus dem Artikel:
BAE Systems Aktie 21,20 € -1,85%
Hensoldt Aktie 71,10 € -1,36%
Leonardo Aktie 51,44 € -1,87%
RENK Group Aktie 46,98 € -0,17%
Rheinmetall Aktie 1.162,4 € -0,67%

Damit dürfte das Geld beispielsweise auch für US-Flugabwehrraketensysteme vom Typ Patriot genutzt werden, die derzeit als nicht ersetzbar bei der Luftverteidigung gelten. Zudem sollen auch Beschaffungen in Ländern mit besonderem Partnerschaftsstatus möglich sein, wenn sich diese an Kosten des neuen Ukraine-Darlehens beteiligen. Diese Klausel wurde gezielt für Großbritannien geschaffen.

Rückzahlung nur bei Entschädigung durch Russland

Das Geld für das Darlehen soll zu günstigen Konditionen am Kapitalmarkt aufgenommen werden. Die Ukraine soll es nur zurückzahlen müssen, wenn Russland nach einem Ende seines Angriffskriegs Entschädigungszahlungen für die entstandenen Schäden leistet. Zudem ist vorgesehen, in der EU eingefrorene russische Vermögenswerte für die Rückzahlung heranzuziehen, falls Moskau für Kriegsschäden keine Entschädigung leistet./wea/DP/mis


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