Die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) hat nach FTD-Informationen prüfen lassen, inwiefern sie für eine andere Landesbank im Falle ihrer Pleite einstehen müsste. Die Bank hatte im Mai ein Rechtsgutachten bei der Kanzlei Gleiss Lutz in Auftrag gegeben, das inzwischen vorliegt.
In Sparkassen- und Landesbankenkreisen wurde in den vergangenen Tagen geflüstert, LBBW-Chef Siegfried Jaschinski stelle sich auf den Standpunkt, dass er im Falle einer Landesbankenpleite nicht automatisch zahlen müsse. Und: Er wolle damit den Haftungsverbund der öffentlich-rechtlichen Bankengruppe untergraben. Deren Sicherungssystem sieht eigentlich eine Institutssicherung vor: Das heißt, dass Sparkassen und Landesbanken nicht pleitegehen können, sondern immer voneinander gerettet werden.
Sollte eine Landesbank in eine Schieflage geraten, würde zuerst der Sicherungstopf der Landesbanken greifen. Erst wenn die Landesbanken nicht mehr zahlen können, würden auch die Sparkassen herangezogen werden.
Diese Institutssicherung ist allerdings diskretionär: Sie muss mit einer Vier-Fünftel-Mehrheit der Stimmen beschlossen werden. Wird sie abgelehnt, gibt es immer noch eine Einlagensicherung. Allerdings betonen Landesbanker und Sparkassenvertreter immer wieder, dass es keine Alternative zur Rettung eines Instituts gibt: "Alles andere würde die Glaubwürdigkeit des Haftungssystems infrage stellen."
In der Branche herrscht daher großes Unverständnis über Jaschinski. "Es ist absolut verantwortungslos, ein solches Gutachten in der jetzigen Phase überhaupt anfertigen zu lassen", sagten mehrere Personen. Insbesondere inmitten der derzeit tobenden Finanzkrise, in der viele Kunden um ihre Einlagen bei den Banken fürchten, schüre das weitere Ängste. Zumal der Eindruck entstehen könne, dass Jaschinski sich akut für die Pleite einer anderen Landesbank wappne. Sowohl um die BayernLB als auch um die WestLB gibt es derzeit immer wieder Gerüchte, dass ihre Lage dramatischer ist als bislang bekannt.
Die LBBW erklärte auf Nachfrage, dass es in dem Gutachten um die Klärung von Haftungsverhältnissen innerhalb des LBBW-Konzerns gehe. Anlass des Gutachtens sei die Integration der Sachsen LB in den LBBW-Konzern gewesen, die die Bank aber schon im vergangenen Jahr übernommen hatte. Die Bank räumte ein, dass das Gutachten als allgemein verbindlich für die Landesbankenbranche interpretiert werden könne, was nicht beabsichtigt gewesen sei. Nach Angaben der LBBW stellt das Gutachten aber nicht die Institutssicherung infrage. Vielmehr habe es ergeben, dass der Haftungsverbund der Landesbanken im Falle einer Landesbankenpleite hafte - allerdings nur parallel zu den Gewährträgern des betroffenen Instituts.
Die Gewährträgerhaftung - also Staatshaftung - wurde am 18. Juli 2005 abgeschafft. Für alle Verbindlichkeiten aber, die die Landesbanken vor diesem Datum begeben haben, bestehen noch Staatsgarantien. Im Falle der WestLB etwa sind dies dem Vernehmen nach für den Konzern noch etwa 80 Mrd. Euro, für die Bank etwa 67 Mrd. Euro. Davon haften für 33,3 Prozent die nordrhein-westfälischen Sparkassen, für den großen Rest das Land Nordrhein-Westfalen.
Die von der Landesbank Baden-Württemberg nach ihren Angaben festgestellte Parallelhaftung wäre insofern bedeutsam, als dass sich zumindest einzelne Gewährträger der WestLB auf den Standpunkt stellen, dass im Falle einer Pleite des Instituts zuerst der Sicherungsfonds der Landesbanken und erst dann die Gewährträgerhaftung greifen würde.
Ein Infragestellen des Haftungsverbunds wäre brisant und könnte negative Auswirkungen auf das Rating der Landesbanken haben. Zudem könnte es Folgen für die Eigenkapitalunterlegung für Kredite innerhalb der S-Finanzgruppe haben. Diese müssen gemäß Paragraf 10c Kreditwesengesetz nicht mit Eigenkapital unterlegt werden, und zwar auch, weil die Institute im Haftungssystem füreinander einstehen.
www.ftd.de/unternehmen/finanzdienstleister/...rage/420967.html