Ich muß gestehen, jetzt bin ich doch ein wenig verwirrt. Und zwar sowohl was die ISIN, als auch die Steuerfreiheit meiner Stücke betrifft.
Daraufhin bin begab ich mich direkt auf diese Seite von WisdomTree , klickte auf "Privatanleger" und akzeptierte die AGB. Über die Suche gab ich dann die ISIN DE000A1DCTL3 ein und entdeckte dann auf dieser sich daraufhin öffnenden Seite unter "Produktunterlagen" das factsheet--wisdomtree-physical-swiss-gold .
Doch dort ist als ISIN die JE00B588CD74 unter "Produktinformation" auf Seite 1 angegeben. Der ETC wurde am 14.6.2017 aufgelegt - was zu dem hier auf extra-ETF entdeckten Hinweis passt, daß die Steuerfreiheit nur für ab da gekaufte Stücke geltend gemacht werden könne. Allerdings gibt extra-ETF die WKN A1DCTL an. Laut Ariva ist die aber der ISIN DE000A1DCTL3 zugeordnet und nicht der JE00B588CD74. Was war da los?
Jenu - wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Scrollt man das factsheet--wisdomtree-physical-swiss-gold weiter runter, so erhält man auf Seite 2 die Angaben zur Börsennotierung. Und da stellt sich dann rasch heraus, daß beide ISINS für diesen ETC ihre Richtigkeit haben: Die 00B588CD74 ist der Börse LSE, die DE000A1DCTL3 für Xetra zugewiesen. O.k., das war schon mal beruhigend. Ich hatte schon befürchtet, mich ins falsche Wertpapier eingekauft zu haben. Dem ist offenbar nicht so <>.
Wo ich schon mal dabei war, stocherte ich dann aber weiter in Sachen Steuerfreiheit nach 12 Monaten Haltedauer. Dabei stieß ich u.a. auf diesen Artikel der Börse Online :
"Damit ein ETC derart behandelt wird, muss der Anspruch problemlos umsetzbar sein. Dazu muss eine Stückelung zulässig sein, die jedem Anleger die Auslieferung ermöglicht. Für Xetra-Gold, den ETC der Deutschen Börse, hat der Bundesfinanzhof 2015 so entschieden, ebenso 2020 für Gold Bullion Securities von Wisdomtree. Beide bieten eine grammgenaue Lieferung an.
Unter diesen Bedingungen dürften auch Euwax Gold II, Wisdomtree Physical Swiss Gold und The Royal Mint Physical Gold von der Abgeltungsteuer befreit sein. Solange keine Urteile zu diesen Produkten vorliegen, ist das aber unsicher. Euwax Gold ist dagegen abgeltungsteuerpflichtig, weil die kleinste Einheit 100 Gramm beträgt. Eine uneingeschränkte Lieferung ist damit nicht möglich."
Hm... bei WisdomTree liest sich das hingegen so - also auf dieser Seite hier :
"WisdomTree Physical Swiss Gold ist so strukturiert, dass deutsche Anleger mit uneingeschränkter Steuerschuld, die das Produkt am oder nach dem 28. Dezember 2017 gekauft haben, von der Abgeltungssteuerbefreiung profitieren, sofern die Anlage für mindestens 12 Monate ab Kaufdatum gehalten wurde."
Ich bin dann auch noch dem Hinweis auf die FAQ gefolgt. Dort stößt man gleich auf Seite 1auf diese Aussage hier:
"Gold genießt bereits seit Langem den Ruf, bei geopolitischen Umbrüchen oder finanziellen Abschwüngen besser abzuschneiden als die meisten anderen Anlageklasse und Investoren vor langfristiger Inflation zu schützen. Eine steuerlich vorteilhafte Anlage in Gold ist für Investoren in Deutschland allerdings seit jeher eine Herausforderung, da die Verfügbarkeit von Produkten, bei denen Gewinne und Verluste als privater Veräußerungsgewinn (private Veräußerungsgeschäfte) und nicht als Kapitalertrag (Abgeltungsteuer) betrachtet werden, sehr eingeschränkt ist. Bei den Wertpapieren Gold Bullion Securities (ISIN: GB00B00FHZ82/ DE000A0LP781) WisdomTree Physical Swiss Gold (ISIN JE00B588CD74/ DE000A1DCTL3) und WisdomTree Core Physical Gold (ISIN: JE00BN2CJ301/ DE000A3GNQ18) handelt es sich um Produkte, deren Gewinne und Verluste als privater Veräußerungsgewinn (private Veräußerungsgeschäfte) veranlagt werden sollten."
Auf Seite 2 dann unter Punkt 02 erneut ein Hinweis wie im ersten Zitat weiter oben, sowie unter Punkt 03, Absatz 2:
"WisdomTree Physical Swiss Gold (DE000A1DCTL3/JE00B588CD74) Die Emittentin teilt mit: „Für in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Anleger, die die Wertpapiere nach Änderung der Emissionsbedingungen ab 28.12.2017 erworben haben, sollten die Einnahmen aus der Veräußerung oder Einlösung keine Einkünfte aus Kapitalvermögen i.S.d. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG darstellen, da bereits das notwendige Tatbestandsmerkmal einer „sonstigen Kapitalforderung“ i.S.v. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG fehlt. Um Veranlagungsfälle für den Steuerpflichtigen zu vermeiden, hat der Entrichtungspflichtige nach Auffassung der Emittentin keinen Kapitalertragsteuerabzug vorzunehmen. Einnahmen aus der Veräußerung oder Einlösung können nach §§ 22 Nr. 2, 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG steuerpflichtig sein, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung oder Einlösung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Die depotführende Stelle hat auch in diesem Zusammenhang keinen Kapitalertragsteuerabzug vorzunehmen. Der Anleger hat im Rahmen der Veranlagung gemäß §§ 25ff. EStG die Einkünfte anzugeben.“"
(Womit sich auch nochmal eindeutig geklärt hat, daß die beiden ISINS denselben ETC meinen.)
Auch unter Punkt 04 nochmal der nachstehend abgebildete Hinweis: "Keine Quellensteuer" (...)
Werde da die Tage nochmal etwas weiter da nachbuddeln. Vielleicht gibt es ja inzwischen doch bereits ein Urteil dazu? Der Artikel von Börse Online stammt noch aus März 2021...
Die Sache ist, daß der Goldpreis momentan eh soweit nachgibt, daß ich jetzt meinen Bestand zu Plusminusnull verkaufen und stattdessen auf Xetra Gold umswitchen könnte, wenn es an dieser Stelle haken sollte. Allerdings wäre mir die Schweiz als Lagerort und JP Morgan als Depotverwahrbank 1000x lieber gewesen.... deshalb würde ich so einen Schnitt wirklich ungern vornehmen.
Hat jemand hier evt. bereits Erfahrungen mit dem Verkauf von Physical Swiss Gold gemacht und kann berichten, ob das steuerfrei blieb oder nicht?