dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 337

Hubig will Gesetzentwurf zu Indexmieten noch im Dezember vorlegen

BERLIN (dpa-AFX) - Bundesjustizministerin Stefanie Hubig will Indexmieten nach oben begrenzen und dazu noch im Dezember einen Gesetzentwurf vorlegen. "Eine Steigerung von Indexmieten darf nicht nach oben offen sein", sagte Hubig dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Für dich zusammengefasst:
Dt. Wohnen SE 21,00 € Deutsche Wohnen SE Chart -0,47%
Zugehörige Wertpapiere:
LEG Immobilien SE 64,05 € LEG Immobilien SE Chart -0,47%
Zugehörige Wertpapiere:
Vonovia SE 25,55 € Vonovia SE Chart +0,24%
Zugehörige Wertpapiere:

Indexmietverträge könnten für Mieterinnen und Mieter zur Kostenfalle werden, warnte die SPD-Politikerin: "Denn wenn die Verbraucherpreise steigen, steigt auch die Indexmiete entsprechend. Mieterinnen und Mieter sind also doppelt belastet."

"Das haben wir gesehen, als infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine die Indexmieten plötzlich durch die Decke geschossen sind", sagte Hubig. "Gerade dann, wenn das Leben insgesamt teurer wird, werden Indexmieten erheblich höher. Deshalb möchte ich da eine Begrenzung einführen", kündigte sie an.

Hubig hatte bereits angekündigt, sie wolle nach der Verlängerung der Mietpreisbremse um vier Jahre auch die Regeln für Indexmietverträge, Kurzzeitmietverträge und möbliertes Wohnen ändern./sl/DP/zb


Für dich aus unserer Redaktion zusammengestellt

Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend