Klage gegen Rüstungsgüter für Israel: Karlsruhe entscheidet
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Das Bundesverfassungsgericht will am Donnerstag (9.30 Uhr) seine Entscheidung zu einer Beschwerde gegen Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter nach Israel veröffentlichen. Ein Palästinenser hatte sich vor Gericht gegen eine solche Erlaubnis des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle an ein deutsches Rüstungsunternehmen gewendet - bisher ohne Erfolg. Dabei ging es konkret um die Ausfuhr von Ersatzteilen für Panzer. (Az. 2 BvR 1626/25)
Zuletzt hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof seine Beschwerde gegen eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt zurückgewiesen. Als Grund nannte der Senat vor allem fehlende prozessrechtliche Voraussetzungen. Auf die Frage, ob das Vorgehen Israels im Gazastreifen - wie vom Antragsteller vorgetragen - als völker- beziehungsweise menschenrechtswidrig angesehen werden müsste, war es daher in Kassel nicht mehr angekommen.
Nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel hatte Deutschland seine Rüstungsexporte an das Land zunächst erheblich gesteigert. Im Zuge des Gegenangriffs auf den Gazastreifen entschied die Bundesregierung dann im Sommer 2025 mit Blick auf das zunehmend aggressive Vorgehen der israelischen Streitkräfte und die humanitäre Lage, keine Ausfuhren von Rüstungsgütern nach Israel mehr zu genehmigen, die im Gaza-Krieg verwendet werden können. Inzwischen ist das Teil-Embargo wieder aufgehoben. Im Gaza-Krieg gilt seit 10. Oktober eine Waffenruhe./jml/nis/DP/jha
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