Soll der Staat aus Kryptowährungen deutlich mehr Geld einnehmen, müsste die Politik also wohl an die Substanz des bisherigen Modells, konkret an eine Abschaffung oder Einschränkung der einjährigen Haltefrist bei Bitcoin und Co. Allerdings gibt es noch keine konkreten Schritte, die explizit auf eine Abschaffung der Regelung hindeuten. Im Haushaltsentwurf ist lediglich von einer “Anpassung der Besteuerung von Kryptowährungen” die Rede.
Krypto-Gewinne werden in Deutschland aktuell als private Veräußerungsgeschäfte behandelt. Entscheidend ist deshalb die Haltedauer. Wer innerhalb eines Jahres verkauft, muss Gewinne versteuern. Wer länger hält, bleibt steuerfrei.
Wenn Klingbeil mit höheren Krypto-Steuereinnahmen plant, stellt sich die Frage, woher diese kommen sollen. Mehr Steuerprüfungen, bessere Daten durch Meldepflichten und ein härteres Vorgehen gegen Steuerhinterziehung können zwar zusätzliche Einnahmen bringen. Der große Hebel liegt aber bei jenen Gewinnen, die bisher legal steuerfrei bleiben. Eine naheliegende Möglichkeit wäre daher, Krypto künftig ähnlich wie Aktien oder andere Kapitalanlagen zu behandeln. Dann könnten Gewinne unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig werden.
Für die Branche wäre eine Abschaffung der Haltefrist ein Einschnitt. Deutschland gilt gerade wegen der Ein-Jahres-Regel als attraktiver Standort für langfristige Krypto-Investoren. Fällt dieser Vorteil weg, würde sich die steuerliche Rechnung für viele Bitcoin-Sparer grundlegend verändern.
Bis aus der Ankündigung konkrete Politik wird, dürfte allerdings noch Zeit vergehen. Der Haushaltsentwurf muss nach dem Kabinettsbeschluss erst an Bundestag und Bundesrat gehen; im Bundestag wird er beraten und in der Regel noch überarbeitet. Eine mögliche Reform der Krypto-Besteuerung müsste zudem gesetzlich konkretisiert werden. Erst dann wäre klar, ob die Ein-Jahres-Haltefrist tatsächlich fällt, verlängert oder nur die Steuerkontrolle verschärft wird.

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.