Wie ifo in seinem neuesten Bericht festhielt, gab das Geschäftsklima in diesem Wirtschaftsbereich von -15,3 im Oktober auf jetzt -16,2 Punkte nach. Zwar zeigt die momentane Lage einen klaren Aufwärtstrend, aber die Erwartungen fielen nochmals pessimistischer aus.
Dabei hatte u. a. das Statistische Bundesamt vor Kurzem Gutes bekannt gegeben: Im September stieg die Zahl der Baugenehmigungen um knapp 60 % auf 24 400 Wohnungen im Vergleich zum Vorjahresmonat an. Freilich: Im September 2024 wurde der niedrigste Genehmigungswert seit Januar 2012 registriert.
Von Januar bis September 2025 errechneten die Bundesstatistiker ein Plus von 11,7 % auf 175 600 Wohnungen und Nicht-Wohngebäude. Darunter besonders erfreulich: Der Neubau von Mehrfamilienhäusern nahm um 13 % auf 931 000 Einheiten gegenüber dem Vorjahreszeitraum zu. Zu diesen Daten passt:
Das Geschäft mit Immobilienkrediten legt zu! Wie der Verband der Pfandbriefbanken ermittelte, gewährten die Institute in den ersten drei Quartalen Darlehen in Höhe von 107,3 Mrd. €. Das entsprach einem Zuwachs von 18,2 % im Vergleich mit dem Vorjahreszeitraum und 26,8 % gegenüber Januar bis September 2023. Wachstumstreiber auch hier der Wohnungsbau. Aber:
Baugenehmigung ist nicht gleich Baufertigstellung! Offenbar gibt es z. B. eine ganze Reihe von Genehmigungen, die nicht realisiert werden. Ab Mitte Dezember stehen für diesen Bauüberhang 800 Mill. € an Fördergeldern bereit.
Auch der „Bau-Turbo“ kommt in Gang: In den sieben größten Städten hierzulande ist das Interesse daran, die Genehmigungsverfahren zu vereinfachen, prinzipiell groß, es gibt viele Anfragen und konkrete Planungen und Projekte. Indes wird in einigen Metropolen auch befürchtet, es könnte städtebauliche Fehlschläge geben sowie Rechtsrisiken, weil die Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Kurz: Die Auslegung der Vorschriften wird nicht nur Bauherren und Behörden, sondern letzten Endes auch die Gerichte beschäftigen.
Ähnliche Probleme wird der neue Gebäudetyp E mit sich bringen. Er soll den Wohnungsbau nicht zuletzt vonseiten der Materialien vereinfachen. Statt eines Goldstandards sollen sich alle Beteiligten auf das Wesentliche konzentrieren, wie kompakte Grundrisse beispielsweise. Die Bundesbau- und -justizministerin (beide SPD) stellten dazu kürzlich nicht nur den Gebäudetyp, sondern auch einen Mustervertrag vor.
Genau Letzteres stört die Branchenverbände: Vereinfacht bauen ja, aber nur mit einem bestimmten Vertragsmodell? Viel Diskussionsstoff also für Verbände und Landesregierungen. Kein Wunder daher, dass die Ministerinnen davon ausgehen, dass der Gesetzentwurf zum Gebäudetyp E erst Ende 2026 verabschiedet wird. Alles zusammen ergibt unterm Strich: Gute Ansätze, die – wenn überhaupt – erst mit erheblicher Zeitverzögerung in der Baubranche Fuß fassen werden. Schade!