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hilfe steuerfrage


Beiträge: 36
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Comdirect Bank kein aktueller Kurs verfügbar
 
capitalism pu.:

hilfe steuerfrage

 
27.12.99 21:25
habe zwei positionen einer aktie
wenn ich jetzt einen teil verkaufe (um gegen gewinne gegenzurechnen, welche position ist dann für das finanzamt relevant?
die ältere oder die neue
die teure/preiswertere?
danke punk
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ArkAngel:

Steuer

 
27.12.99 22:19
Hi cp,
es wird das Verfahren FIFO-Methode angewandt. Die Aktien die zuerst gekauft wurden, werden als erstes verkauft.  
Antworten
capitalism pu.:

hilfe

 
28.12.99 13:18
danke angel
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ADVOKAT:

Achtung: die FIFO-Methode ist m.W. unzulässig !

 
28.12.99 13:47
Es müssen die Durchschnisstpreise gebildet werden. Aber es gibt bestimmt auch Steuer-Experten am Board, die sich damit auskennen.
Antworten
Eddie:

FIFO ist korrekt.. Stand irendwann im eas

 
28.12.99 13:50
im eas werden auch Steuerfrage beantwortet.
Diese Frage wurde dahingehend beantwortet, daß FIFO anerkannt wird.
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NoTax:

Re: hilfe steuerfrage

 
28.12.99 14:16
FiFo ist absolut richtig, soweit mir bekannt ist, gibt es auch keine Ausnahme. ;-))
Antworten
NoTax:

Re: hilfe steuerfrage

 
28.12.99 14:16
FiFo ist absolut richtig, soweit mir bekannt ist, gibt es auch keine Ausnahme. ;-))
Antworten
furby:

Durchschnittspreisbildung war die Vorgängermethode zu FIFO o.T.

 
28.12.99 14:32
Antworten
Edelmax:

Deutsches Steuerrecht ist leider nicht logisch,

 
28.12.99 14:33
meines Wissens nach war auch erst FiFo angedacht. Habe aber letztens gelesen, daß dies nicht mehr richtig ist. Zuerstmal muß all das rausgelassen werden, was schon aus der Spekufrist raus ist. Der Rest muß in der Tat nach Durchschnittspreisen berechnet werden, wenn die Aktien im selben Depot liegen. Wenn verschiedene Depots verwendet werden, (z.B. eins bei Consors und eines bei der Comdirect), wird jedes Depot für sich betrachtet, obwohl es ein und derselber Person gehört.

Edelmax
Antworten
Dr Kill:

Erfährt das Finanzamt überhaupt von eventuellen Spekulationsgewinne.

 
28.12.99 14:47
Teilt die Depotbank dem Finanzamt mit wenn jemand Gewinne macht? Was passiert wenn man gewinne nicht angibt und versteuert?
Antworten
Diebels:

Seid ihr alle besoffen ???

 
28.12.99 14:48
seit wann werden hier solch kindische fragen diskutiert ??

wer sich in solch einfachen (steuer-) fragen nicht auskennt, sollte sein geld lieber auf's sparbuch legen und uns mit diesem lächerlichen gesabbel in frieden lassen !!!
Antworten
furby:

Diebels beweis uns erst mal, daß Du drüber stehst,

 
28.12.99 16:42
es ist leichter klug daherzureden als kluges zu reden. Dein Beitrag hat bis jetzt keinem weiter geholfen. Aber das kannst Du ja noch ändern...

Ich freue mich von Dir zu lernen. Vielen Dank, furby
Antworten
Diebels:

furby...

 
28.12.99 17:06
...was darf ich dir denn erklären ???
Antworten
ADVOKAT:

An Diebels

 
28.12.99 17:12
Ist doch klar, was es zu erklären gibt: Es gibt zu der Ursprungsfrage dieses Threads seither zwei konträre Antworten. Jetzt warten wir darauf, dass Du mit Deinem Wissen einen konstruktiven Beitrag leistest. Vielen Dank schon mal vorab.
Antworten
Diebels:

es gilt das FIFO-prinzip ohne wenn und aber !!!

 
28.12.99 17:20
dabei werden sämtliche depots separat behandelt...
Antworten
MisterX:

Die Durchschnittsbewertung zählt bei sammelverwahrten Wertpapiere.

 
28.12.99 17:22
Aufgrund eines BFH-Urteils vom 24.11.93, BStBl 1994 II 591, ist in den Fällen, in denen die Aktien in einem Sammeldepot gehalten werden, die Lifo- bzw. Fifo-Methode im Rahmen des § 23 Abs. 1 Nr. 1 b EStG nicht anwendbar. Soweit Spekulationsgeschäfte vorliegen, sind die Anschaffungskosten nach Durchschnittswerten zu ermitteln.
Ein aktuelleres BFH-Urteil liegt mir nicht vor.
An Dr. Kill:
Soweit ich weiß, wird dem Finanzamt z.Z. keine Mitteilung gemacht. Wer Gewinne nicht angibt, soweit sie 1.000,00 DM und mehr betragen, tätigt eine Steuerhinterziehung, zumindest aber eine leichtfertige Steuerverkürzung.
An Diebels:
Es handelt sich hier um ein Diskussionsforum handelt, somit darf auch jeder seine Fragen hier stellen. Wenn es Dich nicht interessiert, dann mußt Du Dich auch nicht damit beschäftigen.
Gruß MisterX
Antworten
Diebels:

Re: hilfe steuerfrage

 
28.12.99 17:25
das ist leider nicht richtig, schätzchen !!!

es gilt FIFO !!!
Antworten
ADVOKAT:

Diebels, Deine Art, hier zu diskutieren ist unsachlich und kindisch.

 
28.12.99 17:33
wie bitteschön begründest Du Deine These, Fifo sei richtig?
Antworten
furby:

Gut Diebels. re Dr kill

 
28.12.99 17:33
Dr kill: Meines Wissens teilt die Depotbank dem Finanzamt keine realisierten Kursgewinne mit. Z.B. über den Freistellungsauftrag und früherer steuerlich erklärte Aktiengeschäfte erfährt aber das Finanzamt zumindest über den Aktienhandel im allgemeinen. Gruß furby

Danke MisterX, schön wie Du immer wieder aus dem nichts bei Steuerfragen plötztlich da bist und uns weiterhilfst.
Antworten
Diebels:

oh mann.....

 
28.12.99 17:35
seit wann muss man TATSACHEN begründen ???
Antworten
MisterX:

An Diebels: Nenn mir Deine Fundquelle, dann wende auch ich das Fif.

 
28.12.99 17:40
bzw. befasse Dich mal mit dem o.a. BFH Urteil!
Furby: Danke für das Kompliment.
Gruß MisterX
Antworten
ADVOKAT:

Diebels, ich denke, MisterX hat recht...

 
28.12.99 17:46
und Deine Aussage, man müsse Tatsachen nicht Begründen ist hier ja wohl absolut unzutreffend. Mit der Fifo-Methode hätte ich schon eine Menge Steuern nicht zahlen müssen und ich kann nur davor warnen, sie anzuwenden ohne die entsprechende Rechtssicherheit zu haben. Nachfolgender Ausschnitt stammt aus den Steuerfragen, nachzulesen unter www.consors.de:

Wie ist der Spekulationsgewinn zu berechnen, wenn aus einem Aktienbestand Aktien verkauft werden, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten erworben wurden?
Der Bundesfinanzhof hat mit einem Urteil vom 24.11.1993 (BStBl. 1994 II, 591) zu dieser Thematik einige grundlegende Aussagen getroffen. Mit diesem Urteil wurde der Anwendung der Lifo- (last in - first out) und Fifo-Verfahren (first in - first out) eine Absage erteilt. Grundsätzlich wird danach unterstellt, daß der Kapitalanleger zu erst die Papiere verkauft, bei denen die Spekulationsfrist bereits abgelaufen ist, so daß keine Steuern fällig werden. Darüber hinaus sind dann die Anschaffungskosten nach Durchschnittswerten zu ermitteln.

Antworten
capitalism pu.:

Re: hilfe steuerfrage

 
28.12.99 19:03
vielen dank an alle!
das ist wirklich nett!
beide werte sind noch innerhalb der speku-frist!
trifft dann das bundesfinazhofurteil auch noch zu?
Antworten
MisterX:

Gerade hier kommt das BFH-Urteil zum tragen! o.T.

 
28.12.99 21:25
Antworten
dan7:

Finanzamt und Spekulationsgewinne

 
28.12.99 21:35
Auch auf die gefahr hin, jetzt richtig eine drauf zu bekommen ...
Ich mache gar Steuererklaerung (studi), und mein Berater sagt, die Bank waere keinesfalls verpflichtet, spek.Gewinne dem Finanzamt anzuzeigen...
Begehe jetzt schlimmste Steuerhinterziehung, wenn ich in den naechsten Tage Gewinne mitnehme und ueber 1000 DM komme, dabei aber keine Steuererklaerung abgebe???

Danke
DAN
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