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Kaum verändert im Vergleich zu der Schlussnotierung vom Vortag zeigt sich aktuell der Kurs der Aktie von Wacker Chemie. An der Kurstafel steht zur Stunde nur ein Minus von 0,83 Prozent. Das entspricht einer Verbilligung um 0,7 Euro. Das Wertpapier notierte zuletzt bei 83,20 Euro. Gegenüber dem MDAX (MDAX ) liegt das Wertpapier von Wacker Chemie hinten. Der MDAX kommt derzeit nämlich auf 31.826 Punkte. Das entspricht einem Plus von 0,66 Prozent. Über ein neues Allzeittief müssen Inhaber von dem Anteilsschein von Wacker Chemie somit noch nicht ärgern: Den bisherigen Tiefststand von 30,04 Euro erreichte das Papier am 19. März 2020.
Die Wacker Chemie AG bietet zusammen mit ihren Tochtergesellschaften weltweit chemische Produkte an. Das Unternehmen ist in vier Geschäftsbereichen tätig: Silicones, Polymers, Biosolutions und Polysilicon. Der Geschäftsbereich Silicones bietet Silane, Siloxane, Siliconöle, Siliconemulsionen, Siliconelastomere, Siliconharze und pyrogene Kieselsäuren an.
Auf dem Markt sieht sich Wacker Chemie verschiedenen Konkurrenten gegenüber. So liegt zum Beispiel die Aktie von Celanese (Celanese-Aktie) gegenwärtig im Minus. Celanese verbilligte sich um 0,00 Prozent. Kaum Bewegung dagegen bei der Aktie von Konkurrent Cabot (Cabot-Aktie). Der Kurs von Celanese verharrt nahezu unverändert auf Vortagsniveau.
| Strategie | Hebel | |||
| Steigender Kurs |
Call
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5
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| Fallender Kurs |
Put
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Die Wacker Chemie-Aktie wurde erst kürzlich einer Analyse unterzogen.
Die Privatbank Berenberg hat das Kursziel für Wacker Chemie von 68 auf 96 Euro angehoben und die Aktien von "Hold" auf "Buy" hochgestuft. Die jüngste Kurserholung könnte noch länger anhalten, schrieb Sebastian Bray am Dienstagabend in seiner Kaufempfehlung. Er setzt dabei auf einen Preisanstieg im Geschäft mit Silikonen und Maßnahmen zur Optimierung. ChemCast, das KI-Tool von Berenberg, habe Wacker als einzigen Spezialchemiekonzern mit positiver Preisdynamik im Januar herausgefiltert.
Dieser Artikel wurde von ARIVA.DE mithilfe von Aktienanalysen von dpa-AFX erstellt. Informationen zur Offenlegungspflicht bei Interessenkonflikten im Sinne von § 34 b WpHG für das genannte Analysten-Haus finden Sie hier.
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