Die deutschen Energienetzbetreiber müssen mit einem Rückschlag im Ringen um die Höhe der regulierten Eigenkapitalrendite für Netzinvestitionen rechnen. Dies signalisierte der Vorsitzende Richter Wolfgang Kirchhoff am Dienstag bei einer Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Damit dürfte die Bundesnetzagentur festlegen, wie viel die Netzbetreiber von den Strom- und Gaslieferanten für die Netznutzung als Rendite für ihre Investitionen verlangen können, hieß es. Die Einschätzung sei aber vorläufig und könnte sich immer noch ändern./edh/mis
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