- Im KEP-Bereich arbeiten in Südwesten etwa 40.000 Personen.
- Viele Fahrer arbeiten täglich zehn bis zwölf Stunden.
- Das Arbeitsministerium stellte zahlreiche Verstöße fest.
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Der Arbeitsalltag sei häufig geprägt von extremem Zeitdruck, prekären Arbeitsverhältnissen und systematischen Rechtsverstößen - insbesondere bei Subunternehmen, teilte der DGB in Stuttgart mit. "Überdurchschnittlich betroffen sind migrantische Beschäftigte, denen Löhne vorenthalten oder grundlegende arbeitsrechtliche Standards verweigert werden."
Viele Fahrerinnen und Fahrer seien tagtäglich zehn bis zwölf Stunden unterwegs, oft ohne echte Pausen, unter permanenter Kontrolle und teilweise unter Mindestlohnniveau. "Trotz der bekannten Probleme ist bislang wenig passiert, um die Situation der Beschäftigten spürbar zu verbessern."
Gewerkschaften: Politik muss für bessere Rahmenbedingungen sorgen
Eine am Dienstag in Berlin vorgestellte Verdi-Umfrage unter mehreren Tausend Mitarbeitern ergab: Sie müssen häufig länger arbeiten als erlaubt, haben zu wenig Pausen und müssen bei der Qualität ihrer Arbeit bisweilen Abstriche machen, um das Arbeitspensum überhaupt zu schaffen. Tags zuvor hatte Nordrhein-Westfalens CDU-geführtes Arbeitsministerium ein ähnlich negatives Bild von der Branche gezeichnet: Das Ministerium stellte das Ergebnis von mehrmonatigen Kontrollen vor. Dabei waren eine Vielzahl an Arbeitsschutz-Verstößen von Paketfirmen festgestellt worden.
Die Vize-Chefin des DGB, Maren Diebel-Ebers, kritisierte, die Politik lasse diese Ausbeutung seit Jahren zu und nehme die Konzerne nicht in die Verantwortung. "Wir brauchen endlich gesetzliche Vorgaben, die das Outsourcing begrenzen und die Rechte der Beschäftigten wirksam schützen."
Eine schon länger erhobene Forderung der Gewerkschaften ist, die 20-Kilo-Grenze bei der Ein-Personen-Zustellung umzusetzen. Die frühere Ampel-Regierung hatte so eine Regelung auf den Weg gebracht, in den Wirrungen des Ampel-Endes ist sie aber auf der Strecke geblieben. Die 20-Kilo-Grenze steht zwar im Gesetz, aber nur als leere Hülle: Sie greift erst, wenn eine ergänzende Verordnung verabschiedet wird. Darin soll stehen, mit welchen technischen Hilfsmitteln eine Ein-Personen-Zustellung eines schwereren Pakets doch noch zulässig wäre. Eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums sagt hierzu, man arbeite an der Umsetzung der Vorgaben des neuen Postgesetzes./ols/DP/stw
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