Arzneimittel in Blistern und pharmazeutischen Flaschen (Symbolbild).
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Astrazeneca: Ein Fall, der viele Fragen offenlässt

Das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg wird seine Entscheidung im Dezember bekanntgeben; die Verkündung solle am 8. Dezember stattfinden, teilte ein OLG-Sprecher mit. Zuvor hatte der Senat mehrere Stunden lang einen Sachverständigen angehört.

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Hintergrund der Klage

Im Prozess um die Klage einer Frau aus Oberfranken gegen den Impfstoffhersteller Astrazeneca (AstraZeneca Aktie) macht die 35 Jahre alte Frau aus Hof geltend, sie habe nach einer Impfung schwerwiegende gesundheitliche Folgen erlitten. Die Klägerin fordert von dem Pharmakonzern mindestens 250.000 Euro Schmerzensgeld, 17.200 Euro für einen Verdienstausfall und bis zu 600.000 Euro für künftige Beeinträchtigungen.

Schilderung des Gesundheitsverlaufs

Die Frau hatte sich im März 2021 mit dem Covid-19-Vakzin "Vaxzevria" von Astrazeneca impfen lassen und danach eine Darmvenenthrombose erlitten. Sie fiel in ein Koma und verlor letztlich einen Teil ihres Darms. Der Anwalt der Frau sieht dies als Impfschaden und eine mögliche Nebenwirkung des Impfstoffs.

Verfahrensstand und frühere Entscheidungen

Das Landgericht Hof hatte die Klage der Frau im Januar 2023 in erster Instanz abgewiesen, da es weder einen Produktfehler noch einen Informationsfehler im Zusammenhang mit dem Impfstoff feststellen konnte. Dagegen legte die Frau Berufung ein. Seit Juli 2023 läuft das Berufungsverfahren am OLG in Bamberg.

Ansprüche der Klägerin im Überblick

  • Mindestens 250.000 Euro Schmerzensgeld
  • 17.200 Euro Verdienstausfall
  • Bis zu 600.000 Euro für künftige Beeinträchtigungen

Verfahrenshinweis

Das Oberlandesgericht Bamberg kündigte die Verkündung seiner Entscheidung für den 8. Dezember an. Ein OLG-Sprecher bestätigte den Termin. Zuvor hatte der Senat mehrere Stunden lang einen Sachverständigen angehört.

Fazit für Anleger

Für Anleger ist der Ausgang dieses Rechtsstreits ein Ereignis, das kurzfristig Aufmerksamkeit erregen kann. Konservativ orientierte Anleger sollten daher Folgendes in Betracht ziehen:

  • Beobachten: Den Verlauf der Verhandlung und die Entscheidung abwarten, statt voreilig zu handeln.
  • Risiko prüfen: Die eigene Exponierung gegenüber Astrazeneca und verwandten Pharmapositionen überprüfen.
  • Diversifizieren: Bei hoher Einzelpositionsbelastung eine breitere Streuung erwägen, um etwaige Kursreaktionen abzufedern.
  • Beratung nutzen: Bei Unsicherheit einen Finanzberater konsultieren, bevor größere Anlageentscheidungen getroffen werden.


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