Im Prozess um die Klage einer Frau aus Oberfranken gegen den Impfstoffhersteller Astrazeneca (AstraZeneca Aktie)
Die Frau hatte sich im März 2021 mit dem Covid-19-Vakzin "Vaxzevria" von Astrazeneca impfen lassen und danach eine Darmvenenthrombose erlitten. Sie fiel in ein Koma und verlor letztlich einen Teil ihres Darms. Der Anwalt der Frau sieht dies als Impfschaden und eine mögliche Nebenwirkung des Impfstoffs.
Das Landgericht Hof hatte die Klage der Frau im Januar 2023 in erster Instanz abgewiesen, da es weder einen Produktfehler noch einen Informationsfehler im Zusammenhang mit dem Impfstoff feststellen konnte. Dagegen legte die Frau Berufung ein. Seit Juli 2023 läuft das Berufungsverfahren am OLG in Bamberg.
Das Oberlandesgericht Bamberg kündigte die Verkündung seiner Entscheidung für den 8. Dezember an. Ein OLG-Sprecher bestätigte den Termin. Zuvor hatte der Senat mehrere Stunden lang einen Sachverständigen angehört.
Für Anleger ist der Ausgang dieses Rechtsstreits ein Ereignis, das kurzfristig Aufmerksamkeit erregen kann. Konservativ orientierte Anleger sollten daher Folgendes in Betracht ziehen:
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