Google
BTC-Echo  | 
aufrufe Aufrufe: 58

US-Staatsanwaltschaft fordert 12 Jahre Haft für Do Kwon

Der mutmaßliche Milliardenbetrüger Do Kwon soll für zwölf Jahre ins Gefängnis. So lautet die Forderung der US-Staatsanwaltschaft.
  • Im Fall um den milliardenschweren Kollaps des Krypto-Netzwerks Terra (LUNA) gibt es neue Bewegung. Wie aus Gerichtsdokumenten hervorgeht, fordert die US-Staatsanwaltschaft nun zwölf Jahre Haft für einen der Köpfe hinter dem Ökosystem: Do Kwon.
  • “Kwons Fehlverhalten, die Folgen seines Verbrechens und seine Reaktion auf die Aufdeckung seines Plans rechtfertigen eine erhebliche Freiheitsstrafe”, heißt es zur Begründung.
  • Das Anwaltsteam von Do Kwon forderte ihrerseits fünf Jahre Gefängnis. Seine Haftstrafe in Montenegro müsse auf das Urteil angerechnet werden, so die Argumentation.
  • Das Urteil wird für den 11. Dezember erwartet.
  • Do Kwon hatte sich im August des Betrugs in zwei Fällen schuldig bekannt. Er verzichtete auf ein Gerichtsverfahren zu diesen Vorwürfen, die Teil von insgesamt neun Anklagen waren.
  • Der Crash des Terra-Ökosystems im Mai 2022 gilt als einer der heftigsten der Krypto-Geschichte. Berichten zufolge wurden in dem Zusammenhang über 40 Milliarden US-Dollar ausgelöscht. Do Kwon gab über seine Firma Terraform Labs unter anderem den Stablecoin UST aus, der das Netzwerk am Ende in die Knie zwang.
  • Der Kollaps gilt auch als Ausgangspunkt einer breiten Insolvenzwelle, an dessen Ende Branchenriesen wie FTX oder auch Celsius umfielen.
  • Ihre Gründer Sam Bankman-Fried und Alex Mashinsky sitzen ihrerseits Haftstrafen von 25 beziehungsweise 12 Jahren ab.
Empfohlenes Video
Bitcoin & Altcoins: Bullenfalle oder 100k? – Das müsst ihr jetzt tun!

Quellen

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend