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Sie fragen, Vorstand antwortet: Bye, bye Riester: Großes Interesse am neuen Altersvorsorgedepot

Broker Magazin  | 
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Mit dem neuen Altersvorsorgedepot schlägt Deutschland neue Wege in Sachen finanzielle Vorsorge ein – und das Interesse daran ist groß, wie eine Fragerunde mit dem Smartbroker-Vorstand gezeigt hat.

Das neue Altersvorsorgedepot soll im Januar 2027 starten und bereits jetzt ist das Interesse daran enorm. Aus diesem Grund hat SMARTBROKER+ ein Webinar veranstaltet, in dem sich Thomas Soltau, Vorstand der Smartbroker AG, den Fragen der zahlreichen Teilnehmer ausführlich gewidmet hat. Das Thema liegt dem Finanzprofi am Herzen, der Smartbroker-Chef war als Mitglied im Digital Finance Forum des Bundesfinanzministeriums bereits im Vorfeld bei der Diskussion der Gesetzesvorlage beteiligt.

Worum geht es beim Altersvorsorgedepot?

Für alle, die noch nicht ganz im Thema sind, hier die wichtigsten Eckpunkte im Überblick:

- Es wird ein freies Altersvorsorgedepot und ein Standarddepot mit vorausgewählten Produkten geben

- Fonds, ETFs und EU-Staatsanleihen können aus einer Positivliste gewählt werden

- Förderungssystematik: 50 Prozent Förderung auf Einzahlungen bis 360 Euro und 25 Prozent Förderung auf Einzahlungen von 361 Euro bis 1.800 Euro

- Eigenbeitrag: Mindestens 120 Euro p.a., maximal 1.800 Euro Eigenbeitrag p.a.

- Staatliche Grundzulage bis zu 540 Euro p.a.

- Junge Berufseinsteiger und Eltern werden extra gefördert

- 300 Euro Kinderzuschlag ab 25 Euro Sparrate je Monat

- Auch für Selbstständige zugelassen

- Nachgelagerte Besteuerung in der Auszahlphase, Gewinne sind während der Ansparphase steuerfrei

- Der Auszahlungsstart erfolgt dann zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr

 

Was geschieht mit vorhandenen Riester-Verträgen?

Sobald das neue Altersvorsorgedepot startet, können keine neuen Rieser-Verträge mehr abgeschlossen werden. Vorhandene Riester-Vertrage, egal ob noch aktiv bespart oder stillgelegt, können jedoch in das Altersvorsorgedepot übertragen werden. Dieser Schritt ist freiwillig, wer zufrieden mit seinem Riester-Vertrag ist, kann diesen auch weiterführen. Wer in die neue Systematik wechseln möchte, sollte zuerst einen Anbieter für das Altersvorsorgedepot wählen, dann ein formloses Schreiben an den Riester-Anbieter schicken und darin formulieren, wohin man übertragen möchte. Stichwort Gebühren: In den ersten fünf Vertragsjahren kann der alte Anbieter maximal 150 Euro für den Wechsel verlangen, danach dürfen dafür keine Kosten berechnet werden. Ist das Riester-Guthaben dann im neuen Altersvorsorgedepot eingegangen, kann es direkt in die dafür zugelassenen Produkte – wie etwa breit streuende ETFs – angelegt werden.

Was in den meisten Fällen eine schlechte Idee sein dürfte, ist seinen Riester-Vertrag einfach zu kündigen. Als „förderschädliche Verwendung“ müssen in diesem Fall alle bisher erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt und Stornogebühren entrichtet werden. Den Vertrag ruhen zu lassen oder wie beschrieben ins neue Altersvorsorgedepot zu übertragen, ist förderunschädlich und daher in der Regel die bessere Option.

 

Aufzeichnung ansehen: Große Fragerunde mit Thomas Soltau zum Altersvorsorgedepot

Vielleicht stellen sich beim Lesen dieses oder anderer Beiträge zu diesem Thema doch noch weitere Fragen – schließlich ist das Altersvorsorgedepot ein Novum.

Aus diesem Grund hat SMARTBROKER+ am 18. Mai 2026 ein Webinar abgehalten, bei dem Kunden und Interessierte ihre Fragen loswerden konnten. Als Experte war Smartbroker-Vorstand Thomas Soltau live dabei.

Wer seinen Wissensstand erweitern möchte oder einen ersten Überblick zum Thema braucht: Die Video-Aufzeichnung kann hier angesehen werden.

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Bei SMARTBROKER+ laufen die Vorbereitungen für das Altersvorsorgedepot natürlich schon auf Hochtouren. Wer sich im Vorfeld bereits ein klassisches Wertpapierdepot mit kostenloser Depotführung, einer großen Asset- und Handelsplatzauszahl und sehr günstigen Ordergebühren eröffnen möchte, ist bei dem Berliner Neobroker genau richtig.

 

 

 

Disclaimer

Ausdrücklich weist die Smartbroker AG darauf hin, dass ein Investment in Wertpapiere und sonstige Finanzinstrumente im Sinne des WpHG grundsätzlich mit erheblichen Chancen und Risiken (Preis-, Markt-, Währungs-, Volatilitäts-, Bonitäts- und sonstigen Risiken) verbunden ist und ein Totalverlust des investierten Kapitals nicht ausgeschlossen werden kann. Die Smartbroker AG empfiehlt deshalb jedem Leser und jeder Leserin sich vor einer Anlageentscheidung intensiv mit den Chancen und allen Risiken auseinander zu setzen und sich umfassend zu informieren. Sämtliche verwendeten Wertentwicklungsangaben, sei es für die Vergangenheit oder im Sinne einer Prognose bzw. Einschätzung sind kein verlässlicher Indikator für künftige Ergebnisse bzw. Wertentwicklungen. Die hier angebotenen Beiträge dienen ausschließlich der Information und stellen keine Kauf- bzw. Verkaufsempfehlungen dar. Alle Informationen sind sorgfältig zusammengetragen, haben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sind unverbindlich sowie ohne Gewähr. Des Weiteren dient die Bereitstellung der Information nicht als Rechtsberatung, Steuerberatung oder wertpapierbezogene Beratung und ersetzt diese nicht. Eine an den persönlichen Verhältnissen des Kunden ausgerichtete Anlageempfehlung, insbesondere in der Form einer individuellen Anlageberatung, der individuellen steuerlichen Situation und unter Einbeziehung allgemeiner sowie objektspezifischer Grundlagen, Chancen und Risiken, erfolgt ausdrücklich nicht.




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