EQS-Adhoc: BayWa AG: Grundsätzliche Verständigung auf Konzept für Anpassung der Sanierungsvereinbarung mit wesentlichen Gläubigern und Großaktionären (deutsch)
Eine Agrardrohe über einem Baumwollfeld (Symbolbild).pixabay.com BayWa AG: Grundsätzliche Verständigung auf Konzept für Anpassung der Sanierungsvereinbarung mit wesentlichen Gläubigern und Großaktionären
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BayWa AG: Grundsätzliche Verständigung auf Konzept für Anpassung der
Sanierungsvereinbarung mit wesentlichen Gläubigern und Großaktionären
30.06.2026 / 20:43 CET/CEST
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Grundsätzliche Verständigung auf Konzept für Anpassung der
Sanierungsvereinbarung mit wesentlichen Gläubigern und Großaktionären
München, 30. Juni 2026 - Der Vorstand der BayWa AG hat heute eine
grundsätzliche Verständigung auf ein Konzept zur Anpassung der bestehenden
Sanierungsvereinbarung mit den wesentlichen Finanzierungspartnern und den
beiden Großaktionären Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-AG und Raiffeisen
Agrar Invest AG erreicht. Die Grundsatzverständigung steht noch unter dem
Vorbehalt der Zustimmung der Gremien der beteiligten Parteien und wird
weiter detailliert werden. Bis Herbst 2026 soll die Grundsatzverständigung
in eine entsprechende Sanierungsvereinbarung überführt werden, die wiederum
der Zustimmung der Gremien der BayWa AG, der Großaktionäre und sämtlicher
Finanzierungspartner der ursprünglichen Sanierungsvereinbarung bedarf.
Die Grundsatzverständigung sieht unter anderem eine Verlängerung des
Sanierungszeitraums und eine Prolongation der Finanzverbindlichkeiten bis
Ende 2030 sowie eine Zinsentlastung der BayWa AG vor. Zudem sollen die
Finanzierungspartner zur Stärkung des wirtschaftlichen Eigenkapitals
Finanzverbindlichkeiten in Höhe von bis zu 700 Millionen Euro in ein
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