EQS-Adhoc: BayWa AG: Grundsätzliche Verständigung auf Konzept für Anpassung der Sanierungsvereinbarung mit wesentlichen Gläubigern und Großaktionären (deutsch)

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Eine Agrardrohe über einem Baumwollfeld (Symbolbild).
Eine Agrardrohe über einem Baumwollfeld (Symbolbild). pixabay.com
BayWa AG: Grundsätzliche Verständigung auf Konzept für Anpassung der Sanierungsvereinbarung mit wesentlichen Gläubigern und Großaktionären

EQS-Ad-hoc: BayWa AG / Schlagwort(e): Sonstiges

BayWa AG: Grundsätzliche Verständigung auf Konzept für Anpassung der

Sanierungsvereinbarung mit wesentlichen Gläubigern und Großaktionären

30.06.2026 / 20:43 CET/CEST

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung

(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Grundsätzliche Verständigung auf Konzept für Anpassung der

Sanierungsvereinbarung mit wesentlichen Gläubigern und Großaktionären

München, 30. Juni 2026 - Der Vorstand der BayWa AG hat heute eine

grundsätzliche Verständigung auf ein Konzept zur Anpassung der bestehenden

Sanierungsvereinbarung mit den wesentlichen Finanzierungspartnern und den

beiden Großaktionären Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-AG und Raiffeisen

Agrar Invest AG erreicht. Die Grundsatzverständigung steht noch unter dem

Vorbehalt der Zustimmung der Gremien der beteiligten Parteien und wird

weiter detailliert werden. Bis Herbst 2026 soll die Grundsatzverständigung

in eine entsprechende Sanierungsvereinbarung überführt werden, die wiederum

der Zustimmung der Gremien der BayWa AG, der Großaktionäre und sämtlicher

Finanzierungspartner der ursprünglichen Sanierungsvereinbarung bedarf.

Die Grundsatzverständigung sieht unter anderem eine Verlängerung des

Sanierungszeitraums und eine Prolongation der Finanzverbindlichkeiten bis

Ende 2030 sowie eine Zinsentlastung der BayWa AG vor. Zudem sollen die

Finanzierungspartner zur Stärkung des wirtschaftlichen Eigenkapitals

Finanzverbindlichkeiten in Höhe von bis zu 700 Millionen Euro in ein

nachrangiges Instrument umwandeln (Nachranginstrument).

Zur Absicherung der Finanzierungspartner sollen die beiden Großaktionäre,

die zusammen insgesamt rund 67,1 % der BayWa-Aktien halten, jeweils ihre

Aktien - vorbehaltlich einer Befreiung von der Verpflichtung zur

Veröffentlichung und Abgabe eines Angebots nach dem Wertpapiererwerbs- und

Übernahmegesetz (WpÜG) durch die Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) - zunächst auf einen Treuhänder

übertragen. Die Treuhand wird aufgelöst und die Aktien fallen an die

Großaktionäre zurück, wenn diese im Rahmen einer für 2029 geplanten

Kapitalerhöhung mindestens 220 Millionen Euro zur Verfügung stellen; der

genaue Betrag wird auf Basis der dann aktuellen Unternehmensbewertung

angepasst. Andernfalls ist der Treuhänder ermächtigt, die Aktien zu

veräußern. Soweit das oben genannte Nachranginstrument nicht aus Erlösen aus

der Kapitalerhöhung bzw. aus der Veräußerung der BayWa Aktien bis zum Ende

des Sanierungszeitraums zurückgeführt werden kann, verzichten die

Finanzierungspartner darauf. Auf den Treuhänder werden nur Aktien der beiden

Großaktionäre übertragen. Die Vertretung der Großaktionäre im Aufsichtsrat

bleibt dadurch unberührt.

Die Grundsatzverständigung sieht ferner eine weitere Fokussierung der BayWa

AG auf die Kernbereiche Agrar, Technik und Baustoffe vor. Der

Geschäftsbereich Wärme und Mobilität soll bis zum Ende des Jahres 2029

veräußert werden. Die Erlöse sollen im Wesentlichen zur Tilgung von

Finanzverbindlichkeiten verwendet werden. Zur Optimierung der

Refinanzierungsfähigkeit am Ende des Sanierungszeitraums sollen die beiden

Kerngeschäftsbereiche Agrar und Technik in eine Tochtergesellschaft

überführt werden. Beide Geschäftsbereiche werden weiterhin - wie auch das

Segment Baustoffe - operativ eigenständig geführt.

Der Vorstand der BayWa AG ist zuversichtlich, dass es auf Basis der jetzt

vorliegenden Verständigung gelingen wird, bis zum Herbst 2026 den Abschluss

einer rechtsverbindlichen neuen Sanierungsvereinbarung zu erreichen.

Im Rahmen der parallel laufenden Sanierung der BayWa r.e. AG wurde mit dem

Mitgesellschafter Energy Infrastructure Partners ("EIP") vereinbart,

sämtliche Anteile beider Gesellschafter an der BayWa r.e. AG an einen

Transformations-Gesellschafter zu übertragen, der die Restrukturierung und

anschließende Veräußerung der Beteiligung begleiten soll. Das führt zu der

angestrebten Entkonsolidierung der BayWa r.e. AG bei der BayWa AG. Beide

Gesellschafter verzichten vorbehaltlich eines Besserungsscheins auf

bestehende Forderungen gegen die BayWa r.e. AG, partizipieren jedoch

unverändert an Erlösen aus dem geplanten Verkauf.

Die Grundsatzverständigung zwischen der BayWa AG und den wesentlichen

Finanzierungspartnern sieht vor, dass Finanzverbindlichkeiten in Höhe von

bis zu 900 Millionen Euro ausschließlich durch die nun in dieser Höhe

erwarteten Erlöse aus dem Verkauf der auf den Transformations-Gesellschafter

übertragenen Anteile an der BayWa r.e. AG zurückgeführt werden. Bei

Mindererlösen wird der verbleibende Betrag Teil des oben genannten

Nachranginstruments.

Kontakt:

Josko Radeljic, BayWa AG,

Head of Investor Relations,

Tel. +49 (0)89/9222-3887,

E-Mail: josko.radeljic@baywa.de

Dr. Frank Herkenhoff, BayWa AG,

Head of Corporate Communications,

Tel. +49 (0)89/9222-3680,

E-Mail: frank.herkenhoff@baywa.de

Ende der Insiderinformation


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Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: BayWa AG

Arabellastraße 4

81925 München

Deutschland

E-Mail: investorrelations@baywa.de

Internet: www.baywa.com

ISIN: DE0005194062, DE0005194005, DE000A351PD9

WKN: 519406, 519400, A351PD

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München; Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Hannover,

Stuttgart, Tradegate BSX

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