Bis zuletzt wurde diskutiert – und deutlich nachgebessert. Am 27. März 2026 dann der Beschluss im Bundestag: Das Altersvorsorgedepot steht und kann ab dem 1. Januar 2027 starten. Die Zustimmung des Bundesrats gilt als obligatorisch.
Riester ist gescheitert – was ist das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot soll die bisherige Riester-Rente ersetzen. Das heißt, bereits laufende Riester-Verträge können weiter bespart werden und genießen Bestandsschutz, neue Abschlüsse sind ab dem 1. Januar 2027 allerdings nicht mehr möglich. Hintergrund: Die Riester-Rente gilt gemeinhin als gescheitert. Zu hohe Abschluss- und Verwaltungskosten, zu wenig Rendite aufgrund der vorgeschriebenen Beitragsgarantie und eine für viele nicht leicht nachvollziehbare Beitragsregelung machten das Produkt zunehmend unbeliebt. Viele Sparerinnen und Sparer waren schon länger unzufrieden mit der Performance ihres Riester-Vertrags und haben diesen beitragsfrei gestellt oder sogar vorzeitig gekündigt.
Das neue Altersvorsorgedepot dagegen funktioniert ganz anders. Eine verpflichtende Beitragsgarantie gibt es nicht mehr. Wer mehr Kapitalmarkt in seine Altersvorsorge integrieren möchte, kann dies auch tun.
Für wenig erfahrene Sparer soll es ein Standarddepot mit zwei Produkten geben. Die hierfür zunächst veranschlagten Kosten in Höhe von 1,5 Prozent wurden nach viel Kritik abschließend auf 1 Prozent reduziert. In der Praxis ist jedoch davon auszugehen, dass es auf Kostenseite zu Wettbewerb zwischen den Anbietern kommen dürfte und der Kostendeckel unterboten wird.
Welche staatlichen Zulagen gibt es beim Altersvorsorgedepot?
Auch hier wurde zuletzt nochmals nachgebessert. Beschlossen wurde, dass es für jeden eingezahlten Euro bis maximal 360 Euro im Jahr einen staatlichen Zuschuss von 50 Cent geben wird. Für jeden eingezahlten Euro in der Spanne von 360 Euro bis 1.800 Euro gibt es dann 25 Cent. Damit kommt man auf eine maximale Grundzulage von bis zu 540 Euro im Jahr. Vorgesehen sind zudem Kinderzuschläge von bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr.
Wichtig: In der Ansparphase werden Kapitalerträge nicht besteuert. Die Besteuerung erfolgt nachgelagert im Alter.
Wer kann ein Altersvorsorgedepot abschließen?
Das Altersvorsorgedepot soll für alle Pflichtversicherten der gesetzlichen Rentenversicherung offenstehen. Außerdem für Beamte, Richter, Soldaten und – auch dies wurde noch nachgebessert: Selbstständige.
Welche Produkte können im Altersvorsorgedepot bespart werden?
Sparer können wie eingangs erwähnt entscheiden, ob sie ein Standardprodukt wählen oder nach eigenem ETFs, Fonds und Staatsanleihen besparen möchten. Die Produkte sind aus einer gesetzlich vorgegebenen Positivliste zu entnehmen – es kann also z.B. nicht jeder beliebige ETF ins Altersvorsorgedepot gelegt werden. Einzel-Aktien oder zum Beispiel Hebelprodukte und Kryptowährungen sind aufgrund des erhöhten Anlagerisikos nicht zugelassen.
Wie kann man über die angesparte Summe im Altersvorsorgedepot verfügen?
Anders als bei einem herkömmlichen Depot, gibt es beim Altersvorsorgedepot Regeln für die Auszahlung. Eine Auszahlung ist ab dem 65. Lebensjahr möglich: 30 Prozent als Einmalzahlung, den Rest bis zum 85. Lebensjahr dann monatlich. Es kann allerdings auch mit einer höheren Lebenserwartung kalkuliert werden. Eine frühere Entnahme ist für den Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum möglich. Wer sich die Summe vorab zur freien Nutzung auszahlen lassen möchte, muss erhaltene Zulagen zurückzahlen und Erträge nachversteuern.
Ab wann kann ich ein Altersvorsorgedepot abschließen?
Derzeit laufen die Vorbereitungen bei den Anbietern wie zum Beispiel Neo-Brokern auf Hochtouren. Start soll am 1. Januar 2027 sein. Auch SMARTBROKER+ wird selbstverständlich ein Altersvorsorgedepot anbieten. Wer bis dahin über die weiteren Entwicklungen informiert werden möchte, kann sich jetzt kostenlos zum Altersvorsorge-Newsletter eintragen: Altersvorsorgedepot auf einen Blick mit Newsletter-Anmeldung
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