vom moralischen Standpunkt hast du recht, eine Straftat wäre es aber nur, wenn es nach geltendem Recht auch strafbewehrt wäre, was es aber nicht ist. Die Verletzung der Persönlichkeitsrechte (Anonymität nach Selbstanzeige) ist dagegen wirklich eine Straftat.
Wir meinen wahrscheinlich nicht das gleiche Problem. Die Reaktion der Medien und der Öffentlichkeit hat etwas mit der betreffenden Person zu tun, oder nicht? Frau Schwarzer hat das Geld in Deutschland versteuert, viele Prominente, z.B Künstler, haben das nicht. Und viele wirklich, wirklich reiche Steuerflüchtlinge sind nicht so naiv, das Geld in der Schweiz zu deponieren, da gibt es wohl andere Steuerparadiese, die besser geeignet sind.