Du beziehst dich rein auf die "Nachteile" des WOAHs.
Sieh das ganze doch mal aus einer anderen Sicht. Wenn du als Unternehmen, ob nun hier oder in NL, Insolvenz beantragst weil du tatsächlich zahlungsunfähig bist, verlieren deine Aktionäre so oder so den Wert ihrer Aktien; Vermögenseinbuße. Sie verlieren nicht ihr Recht, ihr Recht besteht weiterhin. Ihr Recht begründet jedoch keinen Anspruch mehr, weil nichts mehr da ist, was einen Anspruch begründen könnte.
Als Aktionär bist du Anteilseigner. Wenn sämtliche Anteile jedoch den Gläubigern des Unternehmens zustehen, diese auch innerhalb der Abwicklung befriedigt werden (durchsetzbarer Anspruch), dann gibt es keine Anteile mehr dessen Eigner du sein kannst.
Der Wille des Gesetzgebers, in diesem Fall der EU, war es, Geschäftsführer zu einem erweiterten Risikomanagement zu verpflichten. Daraus resultierte in den Niederlanden das WOAH, welches als vor-insolvenzliches Verfahren die (frühzeitige) Restrukturierung ermöglichen soll, obgleich das tatsächliche Risiko einer Insolvenz besteht.
Eine leider weit verbreitete Meinung behauptet, ein Insolvenzverfahren sei immer etwas schlechtes. Das stimmt so nicht. In einem Insolvenzverfahren besteht durchaus die Möglichkeit, alle Gläubiger entsprechend der Höhe ihrer Forderungen zu befriedigen.
Das WOAH soll dem Insolvenzverfahren sogar noch zuvorkommen. Zeitlich zielt es darauf ab, dass der Geschäftsführer gemäß seiner Treuepflicht ein ordentliches und erweitertes Risikomanagement betreibt um eventuelle Gefahren derart früh zu erkennen, dass im Zeitpunkt dessen Anzeige noch ausreichend (mehr) Masse im Unternehmen ist - welche einen ordentlichen Vergleich ermöglichen würde - um einer Insolvenz vorzubeugen . Dieses "Vorbeugen" heißt hierbei "WOAH"; ermöglicht dem Unternehmen nicht nur mit mehr Assets in die Verhandlungen zu gehen, sondern auch am Leben zu bleiben.
Der Gläubigerschutz/Verkehrsschutz steht im deutschen wie im niederländischen Gesellschaftsrecht grds. an erster Stelle.