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Steinhoff Informationsforum


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Steinhoff Int. Hol. kein aktueller Kurs verfügbar
 
Maxlf:

Invester Global

2
26.04.23 18:31
Oooch, da sind aber ein paar böse  Pusher nicht lieb zum Vorstand und Gläubiger!
Red Wood schrieb: WENN ...., DANN...
Du liest nur das raus, was du rauslesen willst!

Jedenfalls erleben wir hier einen Wirtschaftskrimi erster Güte!

Warum du so stark zu der einen Gruppe tendierst, kann ich nur mit ausgeprägtem Eigennutz interpretieren!
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Investor Global:

Steinhoff

 
26.04.23 18:36
#85196
"Das heißt uns gehört ein Teil der Firma und damit sind wir auch im Lummerland Miteigentümer . Klar soweit ? Ich weis ja nicht was die LDR glaubt was eine AG ist, aber wir brauchen nichts zu erbringen, denn wir sind Miteigentümer."


Ich habe auch nie bestritten das ihr Eigentümer der Holding Steinhoff seit.
Nur diese Holding hat keinen Wert mehr weil ihr eure Bude an die Wand gefahren habt.
Die Werte gehören nun mal den Gläubigern ob euch das Passt oder nicht.

Wenn ihr schlau gewesen wäret hättet ihr bei den vorherigen Hauptversammlungen eine Kapitalerhöhung ins Spiel gebracht um euch frei zu kaufen.
Das habe ich bereits in dem alten Forum "Steinhoff International Holdings N.V." seinerzeit angesprochen.
Ihr habt es jedoch schon damals ignoriert. Euer Ziel war immer nur billig Aktien ein zu sammeln um einen Riesenprofit damit zu erzielen.
Das wurde ja auch laufend kund getan. Nachlesen und diese Dinge heraus suchen musst du schon selber bei einem Interesse.

Die Gläubiger haben auch ihre Schuldscheine billig eingesammelt und gewonnen.
Wieso sollten die verwerflicher als ihr sein.
So ist das ebben wenn man die Zusammenhänge nicht begriffen hat.
Oder was meinst du weshalb ich da ausgestiegen bin.

Hättet ihr dagegen mal euer Gehirn benutzt, dann hättet ihr schon damals Ahnen können was da mit Steinhoff abgeht.

Eine Kapitalerhöhung schon wie damals nur von mir ins Spiel gebracht hätte euch oder damals uns den Arsch gerettet.

Nun habt ihr verloren und seit ein schlechter Verlierer.
Wäret ihr Investoren und nicht nur Glücksritter gewesen die Aktien besitzen wäre es anders gekommen.

Dann hätten heute so einige gelacht und der Kurs wäre schon lange ein anderer und die Zocker wären auch schon lange raus aus der Aktie weil die dehnen viel zu teuer wäre.

Es war euer Spiel und nun ertragt das Ergebnis.
Antworten
relaxed:

Jetzt sollen die Aktionäre

 
26.04.23 18:38
über den modifizierten WHOA Plan mit abstimmen. Kluger Schachzug von Steinhoff, denn um hier eine Ablehnung von Aktionärsseite zu rechtfertigen, benötigen unsere Helden über 2,1 Mrd Aktien. Und selbst dann ist nicht klar, ob die Aktionärsstimmen überhaupt einen Einfluss haben werden. Da können die Helden ins Ungewisse kaufen.
Das Copyright für den Inhalt (Text und Bilder) liegt bei relaxed.
Antworten
Dan9080:

Leute

 
26.04.23 18:38
Keiner Zugang bei den Reinkarnierten?

Haut ihnen vor was ansteht!

www.steinhoffinternational.com/WHOA-restructuring-plan.php
Antworten
Dan9080:

85212

 
26.04.23 18:45
Nah, die 4 Klassen bestanden genauso vorher schon in der Draft.

79. This Restructuring Plan is offered to the Restructuring Plan Stakeholders, which are classified as follows:
Class 1: Affected CPU Creditors;
Class 2: Secured Intra-Group Creditors; Class 3: Unsecured Intra-Group Creditor; and Class 4: SIHNV Shareholde

www.steinhoffinternational.com/downloads/...pril%25202023.zip
Antworten
Investor Global:

Steinhoff

 
26.04.23 19:08
Jetzt wird es wohl ernst für die Aktionäre. Die Uhr läuft.
Der Vorstand arbeitet konsequent und sauber im Interesse ihrer Aktionäre.

Die Abstimmung steht an und es gibt da auch keine neue HV wie ich bereits gesagt habe und dafür fast GESTEINIGT wurde.

Wie ich es einschätze muss wohl jeder Aktionär jetzt mal selber für sich arbeiten.
Schätze mal das es 50% hinbekommen und 50% scheitern mit dem Papierkram und die nachgekauften Aktien müssen ja wohl auch noch bestätigt werden.

Gestern wusste ich noch nicht was es bedeutet Aktionär zu sein und nun muss ich meine Interessen selbst vertreten.
So schnell wird man Erwachsen. Die Kindheit ist endgültig vorbei.
Viel Spaß dabei.

Bin schon ganz aufgeregt mit meiner 50/50% Prognose.
Antworten
AfriGeld:

Prognose

 
26.04.23 19:20
Tja, ich bin sicher und hoffe auf 80% Ja
Antworten
Uhrzeit:

Wie geht's es weiter

 
26.04.23 19:22
In der Zukunft
Haben die heute denn Vertrag unterschrieben
BANK  
Antworten
Dan9080:

85216

 
26.04.23 19:26
Du verstehst das auch nicht was ein Cross Class Cram Down ist, richtig?
Ich würde mich als Steinhoff Aktionär ja an dem Punkt vielleicht mal dringend mit den Basics im Aktienhandel auseinandersetzen.

Ich brauche es nicht mehr. Gestern Steinhoff gekauft, heute verkauft. + 38%. Danke!
Antworten
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#84810

Dan9080:

85216

 
26.04.23 19:56
Aus der Final Version vom Restructuring plan

241. SIHNV will only request the Court to confirm this Restructuring Plan in accordance with Section 383 DBA if all Confirmation Request Conditions have been satisfied

383 DBA

wetten.overheid.nl/...l=383&z=2023-01-01&g=2023-01-01

Bitte bitte bitte einfach nur mal durchlesen.  
Antworten
Investor Global:

Steinhoff

 
26.04.23 20:57
#85219
"Fighter07: Investor
Warum kauft die LDR nicht geschlossen Steinhoff Aktien ?
Ihr habt doch den 80/20 Vorschlag doch so gelobt und die Nichtannahme verteufelt.
Jetzt könnt ihr Teil dieses Großartigen Deals werden.Einfach kaufen,kaufen, los los  "

Wenn ihr angeblich im Geld seit, was noch bewiesen werden muss, dann bleibt doch was für eure 20% als Aktionäre über. Oder ?
Wen die Töchter weiterhin ihre Umsätze und Gewinne steigern können bleibt für euch mit den 20% auch was über.
So gesehen sind die 20% für euch besser als nichts.
Nur dann seit ihr im Risiko und übernehmt mal Verantwortung mit eurer Zustimmung.

Aber das ist ja nicht euer Ziel. Ich weiß schon was ihr wollt. Steinhoff zerschlagen und euch an eventuellen Profit nähren.
So ähnlich arbeiten "Hedgefonds" übrigens auch.
Nennt sich dann aber Abspaltung von Unternehmensanteilen. Nur die gewinnen weil die wissen was sie tun.
Ihr eher nicht.

Egal was ihr macht, wenn die Gläubiger nicht mitspielen ist der Ofen bei Steinhoff so oder so aus.
Oder habt ihr einen neuen Finanzier ?

Also, wieso sollten wir zu diesen Risiko Bedingungen einsteigen ?
Antworten
Gelöschter Beitrag. Einblenden »
#84813

Dan9080:

Hm Jungs

 
26.04.23 21:11
Fasse mal zusammen

85205

SDK hält Aktien des Emittenten.



Sie verhandeln mit Steinhoff.

https://sdk.org/leistungen/klageverfahren/...nternational-holding-nv/

Der Meister verkündet ab min 6

https://www.ariva.de/forum/...inkarnation-582688?page=158#jumppos3960

Heute Konferenz mit

Aufgrund der begrenzten Teilnahmekapazität von 500 Teilnehmern können nur Mitglieder der SdK am Webinar teilnehmen. Wir werden das Video jedoch zeitnah auch auf unserem YouTube-Kanal veröffentlichen. Eine vorherige Registrierung für die Teilnahme ist unter www.sdk.org/informationsveranstaltung erforderlich.

https://sdk.org/assets/Klageverfahren/...tes-WHOA-Angebot-Webinar.pdf

Ich fühle mich da aufgrund eines eventuellen Informationsdefizites gegenüber der SDK wirklich benachteiligt. Bin halt keine Top 500.

Wer sagt mir jetzt, dass die SDK, hat ja vorher schon Aktien vor dem Webinar gekauft , nicht nochmal sich  eingedeckt hat und zu Höchstkursen verkauft hat .

Hinweis: Die SdK hält Aktien des Emittenten!

https://sdk.org/assets/Klageverfahren/...tes-WHOA-Angebot-Webinar.pdf

Ich würde das als Investor am Markt als Wettbewerbsverzerrung bewerten.  
Antworten
Dan9080:

Short term

 
26.04.23 21:30
Wenn Steinhoff sie meines Erachtens nach ins Knie amselt müssen wir das Drehbuch 2 ggf unterschreiben.

https://www.ariva.de/forum/...ionsforum-577450?page=3408#jumppos85222
Antworten
schilddruese.:

@gewinnnichtverlust

 
27.04.23 00:05
Denke es ist nicht so schwer auf 2 MRD Aktien zu kommen.  2.000 Mitglieder der SDK - jeder 1 Mio. Aktien und schon hast du deine 2 MRD Aktien   :-)
Antworten
schilddruese.:

der Drops ist noch lange nicht gelutscht

5
27.04.23 00:23
soweit ich informiert bin, steht so ein WHOA-Verfahren  nicht zur Zwangsenteignung  parat. Ein WHOA Verfahren hat zum Ziel, Unternehmen vor einer Insolvenz zu schützen, sofern ein Unternehmen nur durch zu hohe Schulden und Zinszahlungen immer weiter ins Minus rutscht.  Das WHOA dient also zur Abwendung einer Insolvenz und nicht zur Durchsetzung einer Zwangsenteignung  durch Hedgefonds.

Aber der WHOA Vorschlag von Steinhoff zeigt keine Sanierung auf, oder?  Es geht nur um mehr Zeit und um 10,0% statt 10,5% Zinsen. Das funktioniert aber nicht, Die Bude bleibt überschuldet und wird es auch in Zukunft nicht schaffen. Der Schuldenberg muss weg. Kapitalerhöhung wäre ein Möglichkeit gewesen. Wurde aber abgelehnt. Naja jedenfalls wird sich der Richter ein Schmunzeln nicht verkneifen können.  Das ist eine Lachnummer, was da geboten wird.  Wenn dann müssten die Gläubiger auch auf Forderungen verzichten, wenn Sie im Gegenzug die Firma erhalten. Das ist üblich bei Debt to Equity Swaps.  Aber die Firma zu erhalten und dafür die Schulden einen halben %-Punkt weniger zu verzinsen ist kein Angebot.  
Antworten
6R25S25:

@schilddruese

3
27.04.23 08:18
Richtig, das WOAH steht nicht zur Zwangsenteignung parat. Man mag im Gesamtzusammenhang durchaus den Eindruck bekommen, dass der Vorschlag einer Enteignung gleichkommen würde, rechtlich gesehen spielt er jedoch keine Rolle. Die SdK bemüht sich um Fairness ggü. aller Gruppen, nicht darum die Vorwürfe um eine Enteignung zu Beweisen. Deshalb sollte man sich vielleicht von diesem Begriff trennen und einfach sagen, dass man versucht hat, die Interessen der Gläubiger denen der Aktionäre zu zu bevorzugen oder aber, die Ansprüche der Aktionäre - wodurch auch immer - ungerechtfertigt entfallen zu lassen.

Überschrieben würde ich sagen: Versuch der Ungleichbehandlung.

Diese Ungleichbehandlung gilt es nun mittels des Gutachtens der SdK zu beweisen, um im Anschluss den entsprechenden Anspruch der Aktionäre a) zu begründen und b) dessen Höhe zu ermitteln.

Meiner Ansicht nach muss die SdK über entsprechende Beweise verfügen, denn sonst hätte man sich gestern nicht so geäußert, wie man sich geäußert hat.

"Signifikant" bedeutet für mich in diesem Zusammenhang, dass ein Anspruch deutlich/erheblich erkennbar ist.

Dessen Höhe sollte damit (m.M.n) jedoch nicht beschrieben/angedeutet werden. Warum? Der Wert pro Aktie lag laut Steinhoff bei 0,010€. Ein Signifikantes "mehr" wären bereits 0,015€ oder ca. 21,35 Millionen Euro (50%+) - Fehlbetrag, welcher aus dem Gutachten hervorgehen könnte.

Insofern dürfen wir, dass kennen Steinhoff Aktionäre aber schon, darauf warten, dass irgendwelche Begriffe dann mal konkretisiert werden. Ich bin mehr als nur gespannt und nochmal - anlehnend an die Aussage der SdK - deutlich zuversichtlicher als Vorgestern.

Hätte ich bei weitem nicht erwartet.  
Antworten
Dan9080:

85227

 
27.04.23 08:32
Richtig, das WOAH steht nicht zur Zwangsenteignung parat.

Meines Erachtens nach eines der größten Irrtümer hier.

Die Aktionäre verlieren alle ihre Rechte,

www-allesoverwhoa-nl.translate.goog/...=de&_x_tr_pto=wapp

Jeder Fall ist mit Sicherheit anders gelagert, keine Frage. Aber Aktionären sind definitiv in einem WHOA Verfahren in NL schon mal alle Rechte eingezogen worden.
Antworten
Uhrzeit:

Seit Montag bis Mittwoch

2
27.04.23 09:06
Gute 40 Prozent in plus
Sehr gut  
Antworten
6R25S25:

@Dan9080

4
27.04.23 09:48
Du beziehst dich rein auf die "Nachteile" des WOAHs.

Sieh das ganze doch mal aus einer anderen Sicht. Wenn du als Unternehmen, ob nun hier oder in NL, Insolvenz beantragst weil du tatsächlich zahlungsunfähig bist, verlieren deine Aktionäre so oder so den Wert ihrer Aktien; Vermögenseinbuße. Sie verlieren nicht ihr Recht, ihr Recht besteht weiterhin. Ihr Recht begründet jedoch keinen Anspruch mehr, weil nichts mehr da ist, was einen Anspruch begründen könnte.

Als Aktionär bist du Anteilseigner. Wenn sämtliche Anteile jedoch den Gläubigern des Unternehmens zustehen, diese auch innerhalb der Abwicklung befriedigt werden (durchsetzbarer Anspruch), dann gibt es keine Anteile mehr dessen Eigner du sein kannst.

Der Wille des Gesetzgebers, in diesem Fall der EU, war es, Geschäftsführer zu einem erweiterten Risikomanagement zu verpflichten. Daraus resultierte in den Niederlanden das WOAH, welches als vor-insolvenzliches Verfahren die (frühzeitige) Restrukturierung ermöglichen soll, obgleich das tatsächliche Risiko einer Insolvenz besteht.

Eine leider weit verbreitete Meinung behauptet, ein Insolvenzverfahren sei immer etwas schlechtes. Das stimmt so nicht. In einem Insolvenzverfahren besteht durchaus die Möglichkeit, alle Gläubiger entsprechend der Höhe ihrer Forderungen zu befriedigen.

Das WOAH soll dem Insolvenzverfahren sogar noch zuvorkommen. Zeitlich zielt es darauf ab, dass der Geschäftsführer gemäß seiner Treuepflicht ein ordentliches und erweitertes Risikomanagement betreibt um eventuelle Gefahren derart früh zu erkennen, dass im Zeitpunkt dessen Anzeige noch ausreichend (mehr) Masse im Unternehmen ist - welche einen ordentlichen Vergleich ermöglichen würde - um einer Insolvenz vorzubeugen . Dieses "Vorbeugen" heißt hierbei "WOAH"; ermöglicht dem Unternehmen nicht nur mit mehr Assets in die Verhandlungen zu gehen, sondern auch am Leben zu bleiben.

Der Gläubigerschutz/Verkehrsschutz steht im deutschen wie im niederländischen Gesellschaftsrecht grds. an erster Stelle.  
Antworten
AfriGeld:

@6R25S25

 
27.04.23 09:55
Super erklärt.
Danke
Antworten
AfriGeld:

Also

 
27.04.23 09:56
Insgesamt für uns leidenden Aktionären etwas positives
Antworten
6R25S25:

@AfriGeld #85232

5
27.04.23 10:25
Dem Willen nach zu Urteilen - Ja.

Aber. Das erweiterte Risikomangement könnte einem Geschäftsführer ermöglichen, entgegen seiner Treuepflicht, Tatsachen falsch darzustellen um das WOAH zu beantragen.

Das steht - übergeordnet - bei Steinhoff im Raum.

Dem Geschäftsführer ist es demnach möglich, dass Unternehmen schlecht zu rechnen aber nicht so schlecht, dass Insolvenz beantragt werden müsste, sondern reinewegs ein WOAH. Das WOAH könnte also, ich steige da aber noch nicht ganz durch, beantragt werden obwohl es tatsächlich garnicht beantragt werden müsste.

Wird das WOAH nun eingeleitet obwohl es garnicht hätte eingeleitet werden dürfen, können Rechte der Gläubiger ebenso beschnitten werden wie jene der Anteilseigner. Du befindest dich meinetwegen in Klasse 2 der Gläubiger, gemeinsam mit 10 anderen. Ihr habt offene Forderungen i.H.v 500 Millionen Euro.
Der Richter stimmt nun einem Vergleich zu, der Euch insofern beschneidet, als dass ihr nunmehr nur noch 150 Millionen Euro zugesprochen bekommt und gleichzeitig 5% am Unternehmen erhaltet, die aber nur 50 Millionen Euro Wert sind. Das Unternehmen bleibt aber, mehr oder weniger, in seiner Ursprungsform bestehen. Ihr als Gläubiger werdet dann im Zuge des Verfahrens dazu gezwungen, entsprechenden Vergleich anzunehmen, um das Überleben des Unternehmens zu gewährleisten.

Das klingt im Gesamtzusammenhang super, ist aber Unrechtens, da die Umstände die dazu führten, dass ihr in euren Forderungen beschnitten wurdet, faktisch Garnicht vorhanden waren.

Dem soll die Ernennung eines unabhängigen Finanzexpterten des Gerichts entgegenwirken. Gleiches was übrigens die SdK mit der Sonderprüfung bewirken/beweisen wollte. Stellt sich jetzt heraus, dass der Unternehmer entgegen seiner Treuepflicht gehandelt hat, müssen alle Beteiligten natürlich gemäß ihrer Quote ordentlich und Fair entschädigt werden; bemessen anhand der neuen Umstände; der tatsächlich richtigen Bewertung des Unternehmens.

Dem Unternehmen steht es im Anschluss offen, rechtlich gegen seinen Geschäftsführer vorzugehen; Stichwort Schadensersatz aufgrund von Pflichtverletzung / Treuwidrigem Handeln.

Alles nur meine Meinung.



Antworten
Dan9080:

85230

2
27.04.23 10:35
Gut geschrieben, aber ich sehe durchaus die Vorteile eines WHOA.

In meinen Augen und um nichts Anderes geht es mir, KANN die Durchführung eines WHOA sehr wohl die Einschränkung von Aktionärsrechten zur Folge haben. Steht glaube sogar so im Gesetz. ;-) Meines Wissens nach sind bei ADO  die alten Aktien quasi eingezogen worden.

Unabhängig vom Ausgang der Story hier glaube ich, dass es niemals die Absicht des niederländischen Staates bzw. der EU war, Steinhoff Aktionäre mit Hilfe eines WHOA ggf zu enteignen. Meiner Meinung nach hat da noch nichtmal bei Verabschiedung des Gesetzes jemand darüber nachgedacht.

Es ist mMn für die Aktienkultur jetzt schon ein absolut schändliches Schauspiel.

Für mich gehört die Aktie seit Wochen vom Handel ausgesetzt. Dann alle Beteiligten an einen Tisch und zusammen geschaut, was wirklich an Zahlen vorliegt. Danach ein klarer Plan unter Beteiligung aller Parteien erstellt, Veröffentlichung desselben und danach dann ggf noch eine Wiederaufnahme. Dann kann jeder mit dem gleichen Wissen für sich fair entscheiden, ob er ggf noch kauft oder verkauft.

Das wäre meine Vorstellung von einer gesunden Aktienkultur. Ich befürchte leider zu illusorisch.
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