" Die Aktionäre wurden in einen global Settlement abgefunden."
Schön wäre es,wenn auch das mal in die Fraud-Kette eingegliedert wird.
Es handelt sich also,bei der Nichtleistung / Auszahlung des Global Settlement,
einmal um eine Benachteiligung einer Gruppe,das Settlement hat also einen "Fleck",
weil die anderen Gruppen Ihre Vergleichszahlung bekommen haben.
Ob es sich um Betrug oder nur versuchten Betrug handelt,dürfte bitte mal die Staatsanwaltschaft interessieren.Denn zu behaupten,die Formalien müssen wiederholt eingereicht werden,weil die bereits eingereichten Unterlagen nicht ausreichen,und sei es ein Serverabsturz oder sonstwas,das kann stimmen,muss aber nicht.
Nach allem bislang bekannten,klingt doch wahrscheinlicher,das man die Aktionäre noch loswerden will,indem man Sie zermürbt.Wer das Procedere nicht wiederholt oder nicht klagt,bekommt nichts?