Tilp schreibt:
"Sie könnten diese Anmeldung auch selbst vornehmen. Jedoch muss die
angemeldete Forderung sorgfältig begründet werden. Die Anforderungen an diese Begründung
ähneln den Anforderungen an eine Klageschrift, so dass wir dringend empfehlen, hiermit einen
Rechtsanwalt zu beauftragen, damit Sie Ihre Chance erhöhen, dass Ihre Forderungen vom
Insolvenzverwalter anerkannt werden"
Meiner Meinung nach ist das nur reine Geldmacherei für Copy&Paste der Rechtsanwälte.
Wichtig ist nur, dass man die Kreuzchen richtig setzt, den Schaden richtig berechnet, die Transaktionen beifügt und eine kurze Begründung anhängt.
Der Insolvenzverwalter wird später nicht hingehen und sagen, diese Schadensersatzforderung gefällt mir nicht, weil sie nicht von einem Anwalt ausgefüllt wurde.
Jeder dieser Forderungen liegt der gleiche Sachverhalt zu Grunde, das weiß auch der IV.
So lange man die Mindestsstandards einhält, wird man keine Probleme haben.
"Sie könnten diese Anmeldung auch selbst vornehmen. Jedoch muss die
angemeldete Forderung sorgfältig begründet werden. Die Anforderungen an diese Begründung
ähneln den Anforderungen an eine Klageschrift, so dass wir dringend empfehlen, hiermit einen
Rechtsanwalt zu beauftragen, damit Sie Ihre Chance erhöhen, dass Ihre Forderungen vom
Insolvenzverwalter anerkannt werden"
Meiner Meinung nach ist das nur reine Geldmacherei für Copy&Paste der Rechtsanwälte.
Wichtig ist nur, dass man die Kreuzchen richtig setzt, den Schaden richtig berechnet, die Transaktionen beifügt und eine kurze Begründung anhängt.
Der Insolvenzverwalter wird später nicht hingehen und sagen, diese Schadensersatzforderung gefällt mir nicht, weil sie nicht von einem Anwalt ausgefüllt wurde.
Jeder dieser Forderungen liegt der gleiche Sachverhalt zu Grunde, das weiß auch der IV.
So lange man die Mindestsstandards einhält, wird man keine Probleme haben.
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