Hallo,
das Problem am Fall "Mehmet" ist ja nicht, dass irgendeine Partei oder irgendein "Gutmensch" aus Gründen der Humanität möchte, dass der Junge zurück nach Deutschland darf. Selbst SPD-OB Ude hatte sich für eine Abschiebung ausgesprochen.
Der VGH hat lediglich festgestellt, dass das Abschiebeverfahren nicht rechtens war. "Mehmet" hat 62 Straftaten begangen, aber nur bei einer war er älter als 14 Jahre und damit strafmündig. Das VGH hat nun festgestellt, dass diese eine Straftat nicht schwer genug und damit ausreichend war um einen Abschiebegrund zu schaffen.
Wegen einer weiteren Tat, deren Verfahren wegen der Abschiebung eingestellt wurde, wird "Mehmet" nun ganz offensichtlich wieder vor Gericht gestellt. Sollte diese Tat oder evtl. weitere Taten die "Mehmet" nach seiner Rückkehr nach Deutschland begeht entsprechend geahndet werden, dass sie einen Ausweisungsgrund begründen, dann wird er umgehend wieder in die Türkei geschickt.
Es geht also im Prinzip nur darum, dass die ursprüngliche Ausweisung formell nicht rechtmäßig war. Nun gibt es drei Alternativen: 1. Das wieder aufzunehmende Verfahren der Tat vor der Abschiebung führt zu einer Bestrafung, die für eine Abschiebung ausreicht. 2. "Mehmet" kehrt nach Deutschland zurück und begeht weitere Straftaten, für die er bestraft wird. Dann wird er in die Türkei abgeschoben. 3. "Mehmet" kehrt nach Deutschland zurück und begeht keine Straftaten mehr.
Die Alternative 2. ist sicherlich die Alternative, die viele erwarten und die auch dazu führt, dass das Urteil so emotional aufgenommen wird. Jedoch würde es sich wohl um eine "präventive Ausweisung" handeln, wenn man unterstellt, dass der Junge gleich wieder Straftaten begeht. Ob eine solche "präventive" Abschiebung überhaupt möglich ist und wie die Anforderungen an die Gefahr für Straftaten, die von der auszuweisenden Person ausgehen aussehen, weiß ich allerdings nicht. Ich gehe davon aus, dass es schwer möglich ist, einer Person, die vor etwa vier Jahren im Alter von 14 die letzte Straftat in Deutschland begangen hat/begehen konnte nachzuweisen, dass er eine Gefahr für die Gesellschaft darstellt.
Also muß man wohl oder übel hinnehmen, dass "Mehmet" wohl zumindest die Wiederaufnahme des Verfahrens abwarten kann und solange in Deutschland bleiben darf. Immerhin ist er in Deutschland geboren und die Ausweisung aufgrund der bisherigen Taten war rechtswidrig.
Der springende Punkt an dem Fall ist also eigentlich, dass Mehmet fast alle Straftaten vor Vollendung seines 14. Lebensjahres begangen hat und damit noch nicht strafmündig war. Ob dieser Fall dazu führen sollte, dass man auf politischer Ebene über die Altersgrenze der Strafmündigkeit nachenkt, bleibt jedem selbst überlassen.
Grüsse,
Tyler Durdan