MEHMET! !!WIR HABENS JA !!!


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fiberoptics:

@ Td........

 
18.07.02 13:19
Die Strafmündigkeit ab 14 ist sehr wohl ein Problem. Warum soll ein 13-jähriger machen können was er will. Glaub mir die heutigen 13-jährigen haben ein Aggressionspotential, da kann man nur staunen. Aber sie sind ja so arm, weil sie erst 13 sind.  
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mod:

@TD

 
18.07.02 13:21
Als angehender Jurist wäre es hilfreich, sich die Begründung des Urteils einmal anzusehen:

Zitat:
Zur Begründung verwiesen die Richter auf deren besonderen Schutz nach dem Ausländergesetz und den Schutz der Familie durch die Verfassung (Az.: 1 C 8.02).

Mit dem Grundsatzurteil verbesserten die Bundesrichter den Aufenthaltsschutz Minderjähriger. Als Konsequenz des Berliner Urteils dürfen Kinder unter 14 Jahren gar nicht mehr abgeschoben werden, wenn sie in Deutschland geboren sind und ihre Eltern sich rechtmäßig hier aufhalten.
------------------------------------------------
Das ist also, mit 5:3 beschlossen - trotz Gewaltenteilung -
kein gesellschaftliches Problem oder Missstand?

Viele Grüsse
m.

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Dr.UdoBroem.:

Soweit korrekt, Tyler.

 
18.07.02 13:21
Allerdings hast Du einiges vergessen.

Es stehen immer zwei Einleitungen für die entsprechenden Postings zur Verfügung:

Variante A: "Auch wenn es jetzt wieder Schwarze hagelt..."
Variante B:"Auch wenn mich jetzt einige gleich wieder in die Rechte Ecke stellen/als Nazi beschimpfen"

Danach folgen dann irgendwelche unterirdischen Statements, die die Einleitung als vollkommen berechtigt erscheinen lassen.

MEHMET! !!WIR HABENS JA !!! 724517mitglied.lycos.de/ArbeiterX/Dr1.jpg" style="max-width:560px" >
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TD714788:

@Fiberoptics

 
18.07.02 13:25
Eine schwere Geburt: Natürlich kann auch die Strafmündigkeit ab 14 ein Problem darstellen, das diskussionswürdig ist. Auch dies habe ich in meinem ersten Posting in diesem Thread schon geschrieben. Allerdings ist es in diesem Thread bisher nicht darum gegangen. Ich halte diese Frage auch nicht für eines der vordringlichen Probleme, die in Deutschland gelöst werden müssten.

Um eine vernünftige Diskussion über das richtige Alter für die Strafmündigkeit führen zu können, fehlen mir jegliche Grundlagen. Ich halte nicht viel davon da jetzt ins Blaue zu schwadronieren, wer in welchem Alter wie anfällig für Straftaten und wie einsichtsfähig ist, dass es sich überhaupt um eine Straftat handelt. Ich denke da gibt es Kriminologen, Soziologen, Psychologen und noch viele andere Berufsgruppen, die sich mit diesem Thema auseinandersetzen. Ich jedenfalls habe keinen blassen Schimmer, ab welchem Alter ein Jugendlicher/Kind strafmündig sein sollte. Also gebe ich mich bis auf weiteres mit den gegebenen gesetzlichen Vorschriften zufrieden.

Grüsse,
Tyler Durdan

MEHMET! !!WIR HABENS JA !!! 724527
EURO-Hasser:

@ mod

 
18.07.02 13:28
Sehe ich auch so wie du, kurz und bündig.
Aber es gibt, wie dieser Thread zeigt, einfach zu viele die alles unnötig komplizieren müssen.
Viele der "politisch immer korrekten" Verantwortlichen und nicht zuletzt auch deren Anhänger, bestreiten Ihren Lebensunterhalt (und das nicht zu knapp) damit, alle diese Angelegenheiten zu komplizieren.
Wenn "diese Leute" einer Vereinfachung, z.B. im Asylverfahren zustimmen müssten, würden sie sich ja selbst überflüssig machen!!!

Und im Zweifel hat man ja immer noch die Nazikeule als Argument und kann alles andere "platt" machen (Anleitung wie so was geht: 2x in der Woche im "öffentlich-rechtlichen" TV bei Herrn M. Friedman).

Übringens, an alle Gutmenschen da draußen: Versucht doch so eine Angelegenheit wie die von Mehmet mal in anderen Ländern die mehr Platz haben als wir in D. durchzusetzten.
Z.B. in Kanada oder Australien, da wird man als Einwanderer, wenn man die Hürden einer Aufenthaltsgenehmigung überwunden hat, bereits wegen einem Ladendiebstahl wieder ausgewiesen!

Wenn mich einer fragt, was ich von dem abgedroschenen Satz
"Deutschland den Deutschen" halte, dem antworte ich:

WEM DENN SONST!

Gruß
Euro-Hasser





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TD714788:

@mod

 
18.07.02 13:56
Hallo mod,

Du zitierst: "Als Konsequenz des Berliner Urteils dürfen Kinder unter 14 Jahren gar nicht mehr abgeschoben werden, wenn sie in Deutschland geboren sind und ihre Eltern sich rechtmäßig hier aufhalten."

Auch das habe ich (ob als angehender Jurist oder nicht) in meinem ersten Posting in diesem Thread doch ausgiebigst erwähnt. Ich habe geschrieben, dass der Knackpunkt die Strafmündigkeit ab 14 Jahren ist. Das hat bei Mehmet dazu geführt, dass die Abschiebung unrechtmäßig war, da er "erst" für eine Straftat verurteilt wurde und diese nicht als Abschiebegrund ausgereicht hat.

Jetzt stellt sich die Frage: Soll man die Strafmündigkeit runtersetzen. Dann kann man Jugendliche schon früher bestrafen und Ausländer schon in jüngeren Jahren abschieben, oder soll man für in Deutschland geborene Ausländerkinder gar ganz andere Abschiebekriterien schaffen. Soll es vielleicht nicht mehr danach gehen, ob jemand straffällig geworden ist ?

Wenn es Dir also darum geht, das Ausländerrecht neu zu gestalten und die Voraussetzungen für Abschiebungen nicht mehr daran zu knüpfen, ob jemand straffällig geworden ist, dann sind wir in einer allgemeinen Diskussion. Nenn mir einfach Kriterien, die Du befürworten würdest und wir können uns unterhalten.

Grüsse,
Tyler Durdan

MEHMET! !!WIR HABENS JA !!! 724590
mod:

sorry, TD,

 
19.07.02 08:50
Deinen Beitrag oben habe ich erst jetzt gesehen.
Zum Thema:
Zur Frage der Strafmündigkeit und zum Ausländerrecht besitze ich keine fundierte Meinung,
glaube allerdings, dass hier noch gesellschaftlicher Diskussionsbedarf besteht.
Sicher wollte ich dazu nur Deine Meinung hören.

Ich wünsche Dir trotz allem
einen angenehmen Tag und
ein erholsames WE
m.
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