Kommt halt darauf an wie man rechnet. Ist wohl klar, dass "Aktiennews" auf Basis der zuletzt ausgeschütteten Dividende aus 2018 ihv. 1,7€ rechnet und du natürlich mit der vorgeschlagenen (dh. noch nicht beschlossenen Dividende) iHv. 1€ für 2019.
Langfristig sollte aber sicher im Schnitt eine höhere Dividende als 1€ möglich sein. Die Steuerthematik hat ja nur bedingt Auswirkungen auf die Ertragskraft des Unternehmens auch wenn L&S die Bestimmungen des KSTG zukünftig tatsächlich bindend anwenden müsste. Nämlich insofern als praktisch keine Verlustvorträge vorhanden sind die gegen Gewinne aus der steuerlichen Bemessung verrechnet werden können. Das heißt die Rückstellung wäre dann tatsächlich weg und sofern die Steuerbemessung auch 2019 hoch positiv ausfallen sollte fiele noch eine weitere massive Steuerbelastung für 2019 an (usw. für die Folgejahre). Der schlimmste Fall wäre also, wenn jetzt eine lange Folge von hohen steuerlichen positiven Bemessungsgrundlagen erzielt werden würde.
Sofern dieses Jahr allerdings hohe steuerliche Verluste anfallen (bei unveränderter positiver Ertragskraft) sollten sich die Effekte aus der stark schwankenden Steuerbemessung nach KSTG 7 mittelfristig zumindest annähernd rausnetten, weil dann ein verrechenbarer Verlustvortrag für Gewinne aus den Folgeperioden da wäre.
Am besten wäre natürlich, wenn Lang & Schwarz KSTG 7 nicht anwenden müsste, weil dann hohe Rückstellungen aufgelöst werden könnten.
Langfristig sollte aber sicher im Schnitt eine höhere Dividende als 1€ möglich sein. Die Steuerthematik hat ja nur bedingt Auswirkungen auf die Ertragskraft des Unternehmens auch wenn L&S die Bestimmungen des KSTG zukünftig tatsächlich bindend anwenden müsste. Nämlich insofern als praktisch keine Verlustvorträge vorhanden sind die gegen Gewinne aus der steuerlichen Bemessung verrechnet werden können. Das heißt die Rückstellung wäre dann tatsächlich weg und sofern die Steuerbemessung auch 2019 hoch positiv ausfallen sollte fiele noch eine weitere massive Steuerbelastung für 2019 an (usw. für die Folgejahre). Der schlimmste Fall wäre also, wenn jetzt eine lange Folge von hohen steuerlichen positiven Bemessungsgrundlagen erzielt werden würde.
Sofern dieses Jahr allerdings hohe steuerliche Verluste anfallen (bei unveränderter positiver Ertragskraft) sollten sich die Effekte aus der stark schwankenden Steuerbemessung nach KSTG 7 mittelfristig zumindest annähernd rausnetten, weil dann ein verrechenbarer Verlustvortrag für Gewinne aus den Folgeperioden da wäre.
Am besten wäre natürlich, wenn Lang & Schwarz KSTG 7 nicht anwenden müsste, weil dann hohe Rückstellungen aufgelöst werden könnten.