"da reicht es, wenn einer klagt und die Interessen “aller“ vertritt."
Wie Du richtig sagst, ist Anspruchskläger ggf. die HRE. Und das sind die Aktionäre.
Diese sind normalerweise durch den Vorstand vertreten. Dummerweise richten sich
aber die Vorwürfe genau gegen den. Also muss ggf. jeder Aktionär selbst seine ihm
zustehenden Ansprüche (gegen den Vorstand) geltend machen. Denn: eine Sammel-
klage aller (wie z.B. in den USA) gibt es nach deutschem Recht nicht.
Es reicht zwar, wenn einer klagt und ein Urteil bekommt. Dann können sich andere
unter gewissen Voraussetzungen an dieses Urteil dranhängen. Im Ernstfall aber
müssen sie ihren Anspruch aber trotzdem gerichtlich durchsetzen. Der "Musterkläger"
vertritt insoweit keineswegs "die Interessen aller".