müssen sie !
aber bei einem "Urteil" wird diese Rücksrtellung aufgelöst als
Verlust, der zu keinem Steuerabzug führen darf.
Meint, das finanz-amt addiert ihn wieder hinzu, zur ermittlung des
steuerlichen gewinnes.
Das ist aber trotzdem "peanuts" für DB,
Meine Frau fragte mich gerade, warum DB steigt, weil doch
"eine schlechte Meldung kam" ??
eben...nicht sooo schlecht wie erwartet, jetzt denkt sie nach
aber bei einem "Urteil" wird diese Rücksrtellung aufgelöst als
Verlust, der zu keinem Steuerabzug führen darf.
Meint, das finanz-amt addiert ihn wieder hinzu, zur ermittlung des
steuerlichen gewinnes.
Das ist aber trotzdem "peanuts" für DB,
Meine Frau fragte mich gerade, warum DB steigt, weil doch
"eine schlechte Meldung kam" ??
eben...nicht sooo schlecht wie erwartet, jetzt denkt sie nach
