-Nach der einen Meinung : Ende 2016 , wärs jetzt vorbei (3 jahre nach Kenntnis)
-Nach nder anderen Meinung, fängst die VJ-Frist jetzt erst an, heute war ja BGH
Da kann noch ganz schön viel auf VW zu kommen, wenns kein Klage-risiko gibt
... Andere Gerichte sehen den Beginn der Verjährung sogar noch später. Die Verjährung beginne erst, wenn die Rechtslage eindeutig geklärt ist, also z.B. nach einem Urteil des BGH.
www.lifepr.de/pressemitteilung/...icht-verjaehrt/boxid/799677
Die kenntnisabhängige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kläger Kenntnis von seinem Anspruch erlangt hat. Das sei nicht bereits 2015 der Fall gewesen, stellte der Senat klar. Weder die Ad-hoc-Meldung von VW vom 22.09.2015 zu den Abgasmanipulationen, noch die folgende Berichterstattung in den Medien lasse auf eine Kenntnis der Kläger schließen. Es liege auch keine grobe Fahrlässigkeit vor, wenn der Kläger auf einer von VW eingerichteten Plattform im Internet die Betroffenheit seines Fahrzeugs nicht überprüft habe. Zu diesem Zeitpunkt habe sich trotz der Medienberichterstattung ein aktives Bemühen um die Feststellung der Betroffenheit des eigenen Fahrzeugs noch nicht aufgedrängt. Die Verjährung habe daher frühestens Ende 2016 begonnen, so das OLG Stuttgart.
„Andere Gerichte sehen den Beginn der Verjährung sogar noch später. Die Verjährung beginne erst, wenn die Rechtslage eindeutig geklärt ist, also z.B. nach einem Urteil des BGH. Bisher hat der BGH im Abgasskandal allerdings noch nicht entschieden. Sein erstes Urteil wird erst am 25. Mai erwartet und wird mit großer Wahrscheinlichkeit verbraucherfreundlich ausfallen“, so Rechtsanwalt Dr. Leitz.