Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 4. Juli 2019 ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 3. Juli 2024 um bis zu
EUR 21.367.500,--, durch Ausgabe von bis zu 19.425.000 neuen, auf den Inhaber lautenden
Stückaktien, gegen Bareinlage oder Sacheinlage, einmal oder in mehreren Tranchen, auch im
Wege eines mittelbaren Bezugsangebots nach Übernahme durch ein oder mehrere Kreditinstitute
gemäß § 153 Abs 6 AktG, zu erhöhen. Der Vorstand ist ermächtigt, hierbei mit Zustimmung des
Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, sowie mit Zustimmung des
Aufsichtsrats die näheren Ausgabebedingungen (insbesondere Ausgabebetrag, Gegenstand der
Sacheinlage, Inhalt der Aktienrechte, Ausschluss der Bezugsrechte etc.) festzulegen (genehmigtes
Kapital). Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von
Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen.
