- Tesla erhöht Gehälter in Grünheide um vier Prozent.
- Die Erhöhung gilt rückwirkend seit dem 1. Dezember.
- Bei Tesla gibt es bislang keinen Tarifvertrag.
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"Wie auch in den vergangenen Jahren haben wir diese Anpassung eigenständig und ohne gewerkschaftlichen Einfluss umgesetzt. Sie basiert wie auch in den vergangenen Jahren auf unserem Versprechen an unsere Mitarbeitenden, die Gehälter regelmäßig zu überprüfen", sagte Personalchef Erik Demmler einer Mitteilung zufolge.
Die IG Metall fordert weiterhin die Einführung eines Tarifvertrags bei Tesla. "Die Lohnerhöhung bei Tesla ist absolut berechtigt und auch notwendig, das haben sich die Beschäftigten verdient", sagte Jan Otto, Bezirksleiter der Gewerkschaft für Berlin, Brandenburg und Sachsen. "Allerdings bleibt die Bezahlung bei Tesla auch nach dieser Lohnerhöhung weiterhin deutlich hinter dem branchenüblichen Niveau in der Autoindustrie in Deutschland zurück."
IG Metall: Tesla-Vergleich zu Jahresentgelt irreführend
Bei Tesla gibt es bislang keinen Tarifvertrag, der Elektroautobauer wehrt sich vehement dagegen. Auch deswegen ist das Verhältnis zwischen Tesla und der Gewerkschaft IG Metall angespannt.
Laut Tesla liegt das Einstiegsjahresgehalt von Produktionsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern nach der Erhöhung "nun rund 6.000 Euro über dem einschlägigen tariflichen Jahresentgelt, welches für Berlin, Brandenburg und Sachsen gilt". Das seien 14,5 Prozent mehr als der Tariflohn.
Nach Ansicht der IG Metall ist dieser Vergleich irreführend. "Die Tesla-Geschäftsführung redet den Tarifvertrag schlecht, indem sie dessen niedrigste Entgeltgruppe heranzieht. In Automobilwerken sind die untersten beiden Entgeltgruppen aber gar nicht vergeben", sagte Bezirksleiter Otto. "Wenn man noch die längeren Arbeitszeiten bei Tesla berücksichtigt, liegt der Abstand zum Tarifvertrag bei 30 bis 35 Prozent."
Die einseitige Ankündigung von Lohnerhöhungen durch eine Firmenleitung ersetze keinen Tarifvertrag, in dem weit mehr geregelt werden könne, sagte Otto. Zuletzt forderte die Gewerkschaft beispielsweise die Zahlung eines Weihnachtsgeldes von mindestens 1.500 Euro./nif/DP/nas
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