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McDonald's Aktie: Warten auf ein Signal

Eine Franchise-Nehmerin von McDonald's hat vor dem Bundesverfassungsgericht eine juristische Niederlage erlitten. Die Karlsruher Richter haben die Verfassungsbeschwerde gegen die Tübinger Verpackungssteuer zurückgewiesen, was für die Fast-Food-Kette weitreichende Konsequenzen haben könnte. Zwar stellt die Steuer einen Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit der Verkäufer dar, dieser wurde jedoch als verfassungskonform eingestuft. Die seit Januar 2022 geltende Regelung sieht vor, dass Gastronomiebetriebe für Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck zusätzliche Abgaben entrichten müssen. Pro Verpackungseinheit fallen dabei zwischen 20 und 50 Cent an.

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Drohende Ausweitung auf Bundesebene

Die Entscheidung könnte einen Dominoeffekt auslösen, da nun andere Städte dem Tübinger Beispiel folgen könnten. Branchenexperten warnen bereits vor einem unübersichtlichen Flickenteppich unterschiedlicher kommunaler Regelungen, der erhebliche bürokratische und finanzielle Belastungen für Systemgastronomen wie McDonald's mit sich bringen würde. Der Handelsverband Deutschland sieht die Gefahr einer unüberschaubaren Flut von verschiedenartigen Vorschriften, die den operativen Aufwand für Unternehmen deutlich erhöhen könnten. Zusätzlich werden Forderungen nach einer bundesweiten Einweg-Abgabe lauter, was die Kostenstruktur der Fast-Food-Branche nachhaltig beeinflussen könnte.

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