- Merz und von der Leyen sprechen mit De Wever in Brüssel.
- De Wever lehnt den Plan zur Nutzung russischer Gelder ab.
- Belgien stellt drei Bedingungen für eine mögliche Teilnahme.
- Turnaround-Chancen - 5 brandheiße Kandidaten für 2026! (hier klicken)
Merz und von der Leyen versuchen seit Wochen, De Wever davon zu überzeugen, seinen Widerstand gegen einen Plan zur Nutzung von eingefrorenen Geldern der russischen Zentralbank für die Ukraine aufzugeben. Der Belgier spielt dabei eine zentrale Rolle, weil mit etwa 185 Milliarden Euro ein Großteil der Vermögenswerte vom Brüsseler Finanzinstitut Euroclear verwaltet wird.
Belgien befürchtet Vergeltung
De Wever lehnte den Plan bis zuletzt mit Verweis auf rechtliche und finanzielle Risiken ab. So fürchtet er um die Existenz von Euroclear und sieht auch die Gefahr, dass Russland Vergeltung gegen andere europäische Privatpersonen und Unternehmen übt und etwa Enteignungen in Russland vornimmt.
Als Voraussetzungen dafür, dass Belgien ungeachtet der Gefahren doch mitmacht, hatte De Wever drei Bedingungen genannt. Demnach muss garantiert sein, dass eine Vergemeinschaftung aller möglichen Risiken erfolgt und ab dem ersten Moment der Umsetzung des Plans müssen ausreichend finanzielle Garantien bestehen, um potenziellen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.
Zudem forderte er einen umfassenden Liquiditäts- und Risikoschutz für alle von dem Plan betroffenen Bürger oder Unternehmen und eine Beteiligung anderer EU-Länder, in denen ebenfalls noch Vermögenswerte der russischen Zentralbank eingefroren wurden. Dazu zählen - neben Deutschland - nach Angaben der EU-Kommission Frankreich, Schweden und Zypern. Merz hat sich bislang nicht klar dazu geäußert, ob auch in Deutschland liegende Zentralbankgelder genutzt werden könnten./aha/DP/zb
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.