dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 334

US-Zivilbeschäftigte bekommen auch im November ihr Geld

MAINZ/KAISERSLAUTERN/BERLIN (dpa-AFX) - Die rund 6.300 Zivilbeschäftigten der US-Streitkräfte in Rheinland-Pfalz bekommen auch im November ihr Gehalt. Ministerpräsident Alexander Schweitzer und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (beide SPD) hätten sich darauf verständigt, teilte das Innenministerium in Manz mit.

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Für dich zusammengefasst:
Manz AG 0,1 € Manz AG Chart 0,00%
Zugehörige Wertpapiere:

Bundesweit sind rund 11.000 Menschen betroffen, die meisten davon in Rheinland-Pfalz und Bayern, aber auch einige in Baden-Württemberg und Hessen. Das Geld für Oktober sei pünktlich ausgezahlt worden, hieß es im Innenministerium. Dabei ging es allein für Rheinland-Pfalz um rund 43 Millionen Euro. Es gehe dabei um Berufe wie Fahrer, Gärtner, Feuerwehrleute oder Schreiner, hatte Schweitzer gesagt.

Verdi: Die Beschäftigten haben in Deutschland Planungssicherheit

"Anders als in den Vereinigten Staaten haben unsere Beschäftigten nun Planungssicherheit und können ihre Mieten und Unterhaltskosten ohne Verzögerungen bezahlen", sagte die Gewerkschaftssekretärin von Verdi Pfalz, Susanne Schäfer.

"Das Nato Truppenstatut legt eindeutig fest, dass die Gehälter durch die Amerikaner zu zahlen sind und die Zurückhaltung einem Vertragsbruch gleichkommt", betonte die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi.

Die Tarif-Gehälter würden von der ADD (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion) in Kaiserslautern bundesweit ausgezahlt./irs/DP/jha

Für dich aus unserer Redaktion zusammengestellt

Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend