Vor dem Kölner Verwaltungsgericht hatte die Behörde im vergangenen Sommer eine Niederlage einstecken müssen: Dem Urteil zufolge war die Festlegung der Spielregeln für die damalige Auktion wegen möglicher Einflussnahme durch das Bundesverkehrsministerium rechtswidrig gewesen. Die Unabhängigkeit der Netzagentur sei nicht gewährleistet gewesen, die Behörde habe sich nicht ausreichend geschützt. Bundesverkehrsminister war damals der CSU-Politiker Andreas Scheuer.
Geklagt hatten die beiden Telekommunikationsanbieter Freenet (Freenet Aktie)
Blick auf die nächste Frequenzvergabe
Während es in dem Gerichtsstreit um den Blick zurück geht, so beschäftigten sich die Netzagentur und Firmenvertreter bei einer Anhörung in Bonn auch mit dem Blick nach vorn: Es ging um die anstehende Vergabe von anderen Handyfrequenzen, deren Nutzungsrechte Ende 2024 auslaufen. Hierbei soll es erneut keine Diensteanbieter-Verpflichtung geben.
Außerdem beabsichtigt die Behörde, auf eine Frequenzauktion zu verzichten und Nutzungsrechte um fünf Jahre zu verlängern. Dafür sollen die etablierten Netzbetreiber Deutsche Telekom (Deutsche Telekom Aktie)
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