- Die EU erklärt Marokko, Tunesien und Ägypten sicher.
- Zusätzlich werden Kosovo, Kolumbien, Indien und Bangladesch aufgenommen.
- Die EU-Liste ist bindend für alle Mitgliedstaaten.
- KI-Boom schwächelt - 5 defensive Top-Picks für 2026! (hier klicken)
Grundsätzlich sollen auch Länder, die Kandidaten für einen EU-Beitritt sind, als sicher gelten. Dazu würden dann etwa Albanien, Montenegro oder die Türkei gehören können. Allerdings können diese Staaten ausgenommen werden, etwa weil die EU Sanktionen gegen sie verhängt hat oder weil in dem Land ein bewaffneter Konflikt ausgebrochen ist.
Weitere Länder können hinzugefügt werden
Die EU-Liste kann in der Zukunft auch durch weitere Länder ergänzt werden, heißt es in einer Mitteilung des Europaparlaments. Die EU-Kommission soll die Lage in den Ländern auf der Liste beobachten und reagieren, wenn sich die Umstände ändern. Sie könnte demnach vorübergehend entscheiden, dass ein Land nicht sicher ist.
Parlament und EU-Staaten müssen dem Vorhaben noch formell zustimmen. Normalerweise ist das Formsache, wenn sich die Unterhändler der Institutionen zuvor auf einen Kompromiss geeinigt haben.
Liste auch für Deutschland rechtlich bindend
In Deutschland gibt es bereits eine Liste sogenannter sicherer Herkunftsländer. Die Einstufung soll ebenfalls schnellere Abschiebungen dorthin ermöglichen. Von den Ländern auf der nun beschlossenen EU-Liste waren darauf bisher nur der Kosovo, Albanien und Montenegro als sicher eingestuft.
Die EU-Liste ist bindend für alle Mitgliedstaaten. Gleichzeitig muss dem Vorschlag nach auch weiterhin immer der Einzelfall geprüft werden. Menschen, die aus diesen Ländern kommen und in der EU Schutz suchen, sollen also nicht automatisch abgeschoben werden, bekommen aber ein beschleunigtes Asylverfahren./tre/DP/stk
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.