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Riester ab 2027: Nicht kündigen – übertragen

Ab 2027 soll das neue Altersvorsorgedepot starten. Für viele Riester-Sparer ist das die wichtigste Nachricht: Bestehende Riester-Verträge werden nicht abgeschafft. Sie genießen Bestandsschutz und können weitergeführt werden. Neue Riester-Verträge sollen ab dem 1. Januar 2027 allerdings nicht mehr abgeschlossen werden. Wer bereits einen Vertrag hat, steht damit vor einer echten Weichenstellung: weiterlaufen lassen, übertragen oder in ein neues gefördertes Depotmodell wechseln.

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Besonders wichtig ist der Unterschied zwischen Kündigung und Übertragung. SMARTBROKER+ weist in seinem Newsletter ausdrücklich darauf hin, dass eine Kündigung teuer werden kann, weil dann erhaltene Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen. Bei einer Übertragung auf ein neues Altersvorsorgedepot sollen diese Vorteile dagegen erhalten bleiben. Der alte Anbieter muss die Übertragung durchführen; eine Zustimmung ist laut Darstellung von Smartbroker nicht erforderlich.

Der Ablauf klingt vergleichsweise einfach: neuen Anbieter wählen, etwa SMARTBROKER+, dem bisherigen Riester-Anbieter formlos die Daten des neuen Depots mitteilen und mögliche Wechselkosten prüfen. In den ersten fünf Vertragsjahren sollen maximal 150 Euro Wechselgebühr anfallen, danach soll der Wechsel kostenlos sein. Entscheidend ist: Bereits gefördertes Vermögen kann im Übertragungsjahr nicht noch einmal gefördert werden.

Für Anleger steckt hier die eigentliche Chance. Das klassische Riester-Modell war für viele zu teuer, zu unflexibel und zu renditeschwach. Das Altersvorsorgedepot könnte mehr Kapitalmarktnähe bringen. Aber: Wer von einem Garantieprodukt in ein Depot ohne Garantie wechselt, gibt die bisherige 100-Prozent-Beitragsgarantie auf. Genau deshalb sollte nicht der Reflex „raus aus Riester“ zählen, sondern die nüchterne Frage: Ist der neue Depotmantel langfristig besser als der alte Vertrag?


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