Das neue Altersvorsorgedepot soll staatlich gefördert werden, aber die Förderung hängt nicht an der Zahl der Depots. Nach Angaben von SMARTBROKER+ gilt der Anspruch pro Person. Wer förderberechtigt ist, kann die volle Grundzulage für das eigene Altersvorsorgedepot erhalten. Zwar sollen bis zu zwei Altersvorsorgedepots möglich sein, an der Höhe der Förderung ändert das aber nichts.
Für Sparer ist das ein wichtiger Punkt, weil die Depotstruktur sonst schnell falsch verstanden wird. Zwei Depots bedeuten nicht doppelte Förderung. Sie können aber Gestaltungsspielraum schaffen, etwa bei der Anbieterwahl oder bei unterschiedlichen Anlagestrategien. In der Ansparphase sollen alle geführten Altersvorsorgedepots steuerfrei sein. Wertsteigerungen, Erträge und Umschichtungen würden dann nicht laufend besteuert.
Die Zulage soll über den Depotanbieter beantragt werden. Smartbroker erwartet, dass viele Anbieter einen Dauerzulagenantrag anbieten werden. Damit würde die Zulage jährlich automatisch beantragt und dem Depot gutgeschrieben. Für Anleger wäre das ein deutlicher Komfortgewinn gegenüber bürokratischen Modellen, bei denen Förderung zwar existiert, aber praktisch zu kompliziert abgerufen wird.
Der Mindestbeitrag soll bei 10 Euro pro Monat beziehungsweise 120 Euro pro Jahr liegen. Darunter gibt es keine Förderung. Das macht das Modell auch für Einsteiger interessant, ersetzt aber keine Anlagestrategie. Die staatliche Zulage ist nur der Startpunkt. Entscheidend bleibt, welche Produkte im Depot liegen, welche Kosten anfallen und ob die gewählte Strategie zur eigenen Restlaufzeit passt.
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.