- Der Deutsche Mieterbund fordert eine Mietrechtsreform.
- Der Anstieg von Indexmieten soll auf 3,5 Prozent begrenzt werden.
- Der Gesetzentwurf befindet sich in der Abstimmung.
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Der jüngste Gesetzentwurf der Justizministerin umfasst vier wichtige Punkte: Der Anstieg von Indexmieten soll auf 3,5 Prozent pro Jahr begrenzt werden. Für möblierte Wohnungen ist vorgesehen, die Grundmiete und den Zuschlag für die Möblierung im Mietvertrag klar zu trennen. Dabei müsse die Mietpreisbremse eingehalten werden.
Das soll nach dem Entwurf künftig auch für alle Kurzzeitmietverträge gelten, die über sechs Monate Laufzeit hinausgehen. Ferner sollen Mieter mit einem Zahlungsrückstand die ordentliche Kündigung abwenden können, indem sie die Miete nachzahlen. Der Gesetzentwurf ist derzeit in der Abstimmung zwischen den zuständigen Bundesministerien.
Mieterbund: 3,5 Prozent pro Jahr sind zu viel
Aus Sicht des Mieterbundes ist bei den Indexmieten die mögliche Steigerung von 3,5 Prozent pro Jahr "noch zu hoch". Außerdem sollten Indexmietverträge bei Neu- und Wiedervermietungen gesetzlich ausgeschlossen werden, forderte Weber-Moritz. Der Eigentümerverband Haus und Grund hatte es zuvor als unfair bezeichnet, wenn Mieten nicht entsprechend der allgemeinen Verbraucherpreisentwicklung steigen dürften./brd/DP/nas
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