- Der BGH verhandelt eine Klage einer Mietinteressentin.
- Sie fordert Entschädigung wegen Diskriminierung.
- Der Makler ging gegen das Urteil in Revision.
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Auf der Suche nach einer neuen Wohnung bewarb sich die Klägerin im November 2022 per Internetformular auf ein Inserat des Maklerbüros des Mannes, heißt es in einer Mitteilung des BGH. Sie habe zunächst mehrere Absagen bekommen. Als sie mit den Namen "Schneider", "Schmidt" und "Spieß" anfragte, habe sie dagegen Angebote für Besichtigungen erhalten und klagte schließlich auf Entschädigung.
Makler ging gegen Urteil in Revision
Das Angebot des Maklers mit mehreren freien Wohnungen sei frisch auf einem Portal gewesen, teilte die Klägerin der Deutschen Presse-Agentur mit. Trotzdem habe sie auf ihre Anfrage die unmittelbare Antwort bekommen, dass keine Besichtigungstermine mehr verfügbar seien. Die "widersprüchliche Information" habe sie misstrauisch gemacht, so die Frau.
Das hessische Amtsgericht Groß-Gerau hatte ihre Klage zunächst abgewiesen, das Landgericht Darmstadt entschied im Berufungsverfahren anders. So verurteilte es den Makler zur Zahlung einer Entschädigung von 3.000 Euro sowie zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten. Der Makler ging in Revision, so dass sich nun das höchste deutsche Zivilgericht mit dem Fall beschäftigt. Eine Entscheidung wird am selben Tag noch nicht erwartet./kke/jml/DP/stw
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