LONDON (dpa-AFX) - In Großbritannien hat sich die Inflation zu Jahresbeginn wie erwartet spürbar abgeschwächt. Im Januar legten die Verbraucherpreise im Jahresvergleich nur noch um 3,0 Prozent zu, wie das Statistikamt ONS am Mittwoch in London mitteilte. Dies war von Analysten im Schnitt prognostiziert worden. Im Dezember waren die Preise noch um 3,4 Prozent gestiegen.
Für dich zusammengefasst:
Die Inflation in Großbritannien liegt bei 3,0 Prozent.
Im Dezember betrug die Inflation noch 3,4 Prozent.
Die Verbraucherpreise fielen im Januar um 0,5 Prozent.
Damit hat die Teuerung in der zweitgrößten europäischen Volkswirtschaft den niedrigsten Wert seit März letzten Jahres erreicht. Die Inflation liegt zwar immer noch deutlich über der von der britischen Notenbank anvisierten Zielmarke von zwei Prozent. Gleichwohl könnten die Preisdaten der Bank of England nun ein weiteres Argument für eine Zinssenkung im März geben. Bereits am Dienstag waren Daten zum Arbeitsmarkt mau ausgefallen, was für eine Ankurbelung der Wirtschaft durch die Geldpolitik spricht.
Im Monatsvergleich fielen die britischen Verbraucherpreise im Januar um 0,5 Prozent. Auch dies hatten Analysten erwartet. Die Bereiche Transport sowie Lebensmittel und alkoholfreie Getränke trugen am stärksten zum Rückgang der Preise bei.
Eine kleine Überraschung aber gab es beim Blick auf die Kernrate der britischen Inflation, bei der schwankungsanfällige Preise für Energie und Lebensmittel herausgerechnet werden. Hier meldete das Statistikamt im Jahresvergleich nur einen leichten Rückgang um 0,1 Prozentpunkte auf 3,1 Prozent. Analysten hatten mit einem Wert von 3,0 gerechnet./la/Stk
Hinweis:
ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen.
Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich
dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch
eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link
„Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für
diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.