Angenommen eine Anlage fällt deutlich unter ihren Anschaffungswert. Im darauffolgenden
Jahr steigt sie im Wert, liegt aber immer noch unter dem Anschaffungswert.
Wann ist eine Zuschreibung erforderlich , in welchen HGB § en ist das erläutert ?
Jahr steigt sie im Wert, liegt aber immer noch unter dem Anschaffungswert.
Wann ist eine Zuschreibung erforderlich , in welchen HGB § en ist das erläutert ?
+++Wer Modst, wird Kiel geholt +++