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Zahlung der Spekulationssteuer hinauszögern?


Beiträge: 6
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aktienbaer:

Zahlung der Spekulationssteuer hinauszögern?

 
06.06.08 08:44
Eine Frage an die seit längererem investierten unter euch:

Wann ist eigentlich die Spekulationssteuer für z.B. 2007 fällig? Muss ich die Angaben mit meiner Einkommensteuererklärung machen? Die ist bei mir freiwillig, könnte ich also für 2007 bis zum 31.12.2009 hinauszögern. Oder kommt das Finanzamt vorher auf mich zu? Die kennen ja sowieso alle meine Bankumsätze.

Ich will den Steueranteil möglichst lange reinvestieren. Aber auch keine Steuerhinterziehung begehen, denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...
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Bärentatze:

Ohne Steuerhinterziehung,

2
06.06.08 09:14
geht das nur unter Angabe in deiner EK-Jahreserklärung 2007, sofern die Gewinnrealisierung auch in 2007 war.
Ist der Bescheid vom FA dir dann zugegangen, musst du innerhalb einer Frist zahlen. Da könnte man eventuell mit dem FA reden, z.B. um den Betrag zu Stunden. Da sind aber Stundungszinsen fällig.
Zitat André Kostolany
"An der Börse ist alles möglich, auch das Gegenteil."
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cumana:

Gelbe Seiten oder Zumwinkel!

 
06.06.08 09:20
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aktienbaer:

Das bedeutet 2 Jahre hinauszögern ist möglich

 
06.06.08 09:25
Also gebe ich 12/09 die Erklärung für 2007 ab, der Bescheid kommt Frühjahr 2010, Zahlung/Abbuchung ne Weile später. Wär klasse, bis dahin kann ich den Steuerbetrag noch schön arbeiten lassen :-).

Der Zumwinkel war ja laut Steuererklärung noch unter dem Sparerfreibetrag. An Dreistigkeit nicht zu überbieten!

Danke soweit für die Antworten.
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hoetti:

@aktienbär

 
06.06.08 09:34
bei spekugewinnen musst du dich bis 31.05. folgejahr pflichtveranlagen lassen! wenn der bescheid durch deine verzögerung mehr als 12 monate verzug hat, sind verzugszinsen ans FA fällig in höhe von 0,5% p.m. also satte 6% im jahr...ob das sinnig ist???
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aktienbaer:

Richtig: Pflichtveranlagung, Frist 31.5.

 
06.06.08 09:42
Danke hoetti, hab mich eben schlau gemacht:

Nach § 46 Abs. 2 EStG werden Arbeitnehmer insbesondere in folgenden Fällen veranlagt, nämlich, wenn

1. sie neben den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Einkünfte erzielt haben, von denen keine Lohnsteuer einbehalten wurde und diese Einkünfte mehr als 410 Euro betragen oder wenn sie Lohnersatzleistungen, z.B. Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, von mehr als 410 Euro bezogen haben (§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG)


Klar dass da Spekulationsgewinne drunterfallen. Werde Fix eine Fristverlängerung bis Ende des Jahres beantragen, ist ja erst Anfang Juni. Mensch, das wär ja böse ausgegangen :-).
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