Immer mehr Kunden von Lebensversicherungen wird mulmig zu Mute. Denn erneut entwarfen in diesen Tagen Analysten ein düsteres Szenario.
„Existenzbedrohende“ Abschreibungen würden auf einige Gesellschaften zukommen, hieß es bei der Ratingagentur Fitch. Auch die Branche selbst hält inzwischen den aktuellen Garantiezins von 3,25 Prozent für zu hoch angesetzt.
Theoretisch kann eine Lebensversicherung in Deutschland – wie in Japan mehrfach geschehen – durchaus insolvent werden. Die Aufsichtsbehörde Bafin darf zuvor bereits Auszahlungen begrenzen oder stoppen.
Der Branchenverband der Versicherer hat aber kürzlich die Auffanggesellschaft Protector gegründet, die im Ernstfall die Verträge weiterführen soll. Die Auffanggesellschaft würde das angesparte Kapital von dem insolventen Lebensversicherer übernehmen. Die bereits gutgeschriebenen Überschüsse blieben dem Kunden erhalten.
Für die Zukunft würde aber nur der Mindestzins gezahlt. Je nach Restlaufzeit der Police kann das zu erheblichen Einbußen im Vergleich zu den prognostizierten Auszahlungen führen.
Eine Höchstgrenze wie bei der gesetzlichen Sicherungseinrichtung der Banken gibt es bei Protector nicht. Jeder Vertrag müsste von der Auffanggesellschaft übernommen werden, egal, wie viel bislang dort eingezahlt wurde. An den vertraglichen Verpflichtungen des Kunden ändert sich indes nichts.
Privatrente auch betroffen
Auch wenn oft von einer „Krise der Lebensversicherer die Rede ist“: Private Rentenversicherungen oder Riester-Renten sind davon genauso betroffen. Die Einbrüche bei den Kapitalanlagen betreffen alle Tarife eines Lebensversicherers. Der Versicherer hat aber etwas Entscheidungsfreiheit, wie er seine verbliebenen Überschüsse verteilt. Oft bekommen die Tarife etwas mehr ab, die noch weiter verkauft werden sollen.
Eine häufig gestellte Kunden-Frage in diesen Tagen lautet, warum die Aufsichtsbehörde keine gefährdeten Gesellschaften benennt. Einerseits gibt es nach Auskunft der Aufsichtsbehörde Bafin aktuell „keine Liquiditätsprobleme“ in der Branche, andererseits unterliege die Behörde einer gesetzlichen Schweigepflicht hinsichtlich wichtiger unternehmensbezogener Daten, erklärte ein Sprecher der SZ.
Außerdem: Im Fall einer Veröffentlichung würden vermutlich Massenkündigungen die Krise der Gesellschaft noch verschärfen, das Ende könnte dadurch erst ausgelöst werden. Schon in den vergangenen Monaten haben laut Bafin bereits besorgte Kunden ihre Verträge aufgelöst, um ihr Geld zu retten.
Selbst die derzeit laufenden Bilanz-Veröffentlichungen helfen dem Kunden kaum, um die Lage „seines“ Lebensversicherer besser einschätzen zu können. Zwar kann jeder im Prinzip Warnsignale in den Zahlenwerken entdecken (etwa unterlassene Abschreibungen), jedoch ist eine Bilanz stets eine Stichtagsbetrachtung, die schon nach zwei, drei Monaten überholt sein kann.
Bei der Bewertung von Vermögen und Verbindlichkeiten bleibt außerdem etwas Spielraum. Die größte Gefahr droht nach Ansicht von Analysten ohnehin im laufenden Geschäftsjahr: Wenn sich in diesem Jahr die Aktienkurse nicht erholen, würden bei einigen Gesellschaften massive, bislang unterlassene Abschreibungen unvermeidbar.
Kündigung ist ein Verlustgeschäft
Zu einem anderen großen Problem neben den Aktienkursen ist das Zinsniveau geworden. Denn wichtigste Ertragsquelle für Lebensversicherer sind die Zinspapiere. Das schon seit Jahren niedrige Zinsniveau könnte noch weiter sinken, wenn die Europäische Zentralbank zur Konjunkturbelebung weiter an der Zinsschraube dreht.
Bereits jetzt liegt die Umlaufrendite als wichtigstes Zinsbarometer unter dem Wert, den Lebensversicherer für zahlreiche Verträge noch garantieren müssen (3,90 Prozent). Selbst der reduzierte Garantiezins von derzeit noch 3,25 Prozent könnte bei einem weiter sinkenden Zinsniveau zur Hürde werden. Deshalb gibt es Überlegungen, den Garantiezins noch weiter zu senken – auswirken würde sich das aber nur auf neu abgeschlossene Verträge.
Auf deutlich geringere Auszahlungen als prognostiziert müssen sich alle Kunden einstellen. Wie viel geringer, lässt sich nur näherungsweise bestimmen. Klar ist: Die Überschussbeteiligung ist in den vergangenen Jahren von durchschnittlich sieben auf fünf Prozent gesunken.
Wie viel das eine Auszahlung in etwa schmälert, zeigt die Berechnung von Fintext-Research. Die Versicherer selbst erstellen außerdem neue – unverbindliche – Hochrechnungen.
So mancher spielt wegen der schwer durchschaubaren Lage bei den Lebensversicherern mit dem Gedanken, sich von seiner Police zu trennen. Eine Kündigung ist jederzeit möglich – aber meist ein großes Verlustgeschäft, weil zunächst im Wesentlichen nur für die Abschlusskosten gezahlt wird.
Besser: Bis zu einem Jahr nach Zahlung der ersten Prämie kann der Kunde einen „Widerspruch“ erklären, wenn Versicherungsbedingungen oder Verbraucherinformationen unvollständig waren. Der Versicherer muss dann alle Prämien zurückzahlen. Nach Angaben von Verbraucherzentralen und Bund der Versicherten sind Verbraucherinformationen häufig unvollständig.
Schadensersatz per Gerichtsentscheid
Sogar ein Anspruch auf Schadenersatz ist denkbar. Eine Vorlage dafür liefert das, was Mitte der 90-er Jahre bei einigen Lebensversicherern passiert war. Obwohl die Gesellschaften wussten, dass wegen gestiegener Lebenserwartung die Privatrenten geringer ausfallen würden, bekamen Kunden noch alte Tarife verkauft.
Kurze Zeit nach Vertragsschluss wurden dann Privatrenten teilweise drastisch gekürzt. Einige Kunden erstritten daraufhin Schadenersatz (u.a. OLG Düsseldorf, Az 4 U 139/ 99). In einem Fall wurde ein Lebensversicherer sogar verurteilt, die prognostizierte Rente tatsächlich zu zahlen (OLG Koblenz Az 10 U 1342/99).