Wechsel von privater zur gesetzlichen Krankenkasse

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speku:

Wechsel von privater zur gesetzlichen Krankenkasse

 
14.04.02 17:47
brauche dringend Hilfe.
Welche Bedingungen werden von gesetzlicher Krankenkasse gestellt bei Geringverdienern.
und Links zu Infos.
Danke.
Reinyboy:

@

 
14.04.02 18:25
Lass dich irgendwo anstellen, dann kommste automatisch in die gesetzliche Krankenkasse rein.







Grüße     Reiny
speku:

folgender Fall: lasse mich anstellen für 350 Euro

 
14.04.02 18:38
welche mindestarbeitszeit  muss ich angeben damit die kasse mich übernimmt ???
cap blaubär:

mehr wie 325€müssens schon sein

 
14.04.02 18:43
sonst bisste ein geringfügig Beschäftigter STd iss egal ich würde eher mal auf ein richtiges Saler tippen sonst werden die GKV´s wohl sauer musst ja nurn Monat "rabotten"
blaubärgrüsse
speku:

54 jähriger

 
14.04.02 19:04
war bisher privat, kann nur wechseln in gesetzliche bei anstellung(>325)vor 55 Lebensjahr. hat anstellung aufgenommen für 350 Euro/monat und DAK fragt jetzt nach Wochenarbeitszeit. Wieviel Stunden pro Woche muss mindestens gearbeitet werden für aufnahme in gesetzliche ???  
speku:

Krankenkasse begründet Nachfrage mit versicherungs

 
14.04.02 19:07
rechtlicher Prüfung nach §7 Abs.1 SGB V ???
habe ich mir durchgelesen - werde aber nicht ganu schlau daraus ??
cap blaubär:

die fragen sich kannste von 350leben oder

 
14.04.02 19:42
verscheißerste Sie ergo mach das mit 1000€,ein Monat und fertig,
blaubärgrüsse  
mod:

Logisch vorgehen:

 
14.04.02 19:49
§ 7 SGB V nennt und definiert:
-------------------------------------------


§ 8 SGB IV: Geringfügige Beschäftigung und geringfügige selbständige Tätigkeit

  (1) Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn

1. die Beschäftigung regelmäßig weniger als fünfzehn Stunden in der Woche ausgeübt wird und das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 325 Euro nicht übersteigt,

2. die Beschäftigung innerhalb eines Jahres seit ihrem Beginn auf längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im voraus vertraglich begrenzt ist, es sei denn, daß die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Entgelt 325 Euro im Monat übersteigt.


  (2) Bei der Anwendung des Absatzes 1 sind mehrere geringfügige Beschäftigungen nach Nummer 1 oder Nummer 2 sowie geringfügige Beschäftigungen nach Nummer 1 und nicht geringfügige Beschäftigungen zusammenzurechnen. Eine geringfügige Beschäftigung liegt nicht mehr vor, sobald die Voraussetzungen des Absatzes 1 entfallen.

  (3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend, soweit anstelle einer Beschäftigung eine selbständige Tätigkeit ausgeübt wird. Dies gilt nicht für das Recht der Arbeitsförderung.

  (4) aufgehoben
speku:

danke mod !!!!

 
14.04.02 20:39
hatte in SGB V geschaut mein fehler , anstatt VI
speku:

@cap blaubär - kasse hat gesagt man muss 12 Monat

 
14.04.02 20:47
pflichtbeiträge zahlen, ansonsten übernehmen sie dich nicht oder ist die Regelung anders??

@mod - kannst du mal noch den LInk rein stellen !!!

danke !!!!
Loepi:

Interessiert mich

 
14.04.02 20:54
auch, ein Bekannter sagte mir neuerdings wären
2 Jahre fest angestellt notwendig um dauerhaft
im Rentenalter dabei zu sein. Ist da was dran?

Löpi  
speku:

up o.T.

 
14.04.02 21:12
speku:

@mod - kannst du den link bitte mal reinstellen

 
14.04.02 23:28
danke !!!!
Kicky:

vielleicht nützt das was

 
15.04.02 00:45
www.bfa-berlin.de/ger/ger_versicherung.2/...3_630markjobs.html
www.spima.de/Hilfe/geringverdiener.htm
anscheinend etwas schwierig zu finden
Kicky:

oder hier downloaden

 
15.04.02 01:19
www.bma.de/...m?uuid=9790AE757C7447D0B53CAC1E3A13DE10&gruppe=3
mod:

Sorry, speku, ich schau hier nicht so oft rein

 
15.04.02 09:25
www.bma.de/download/gesetze_web/Sgb04/sgb04x008.htm
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