Versteuerung von Spekulationsgewinnen


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timoteus:

iceman, sorry, war als Antwort zu Börsenfan

 
15.08.03 16:01
gedacht, hab zu schnell getippt.
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iceman:

börsenfan

 
15.08.03 16:02
du kannst Dir praktisch die Verluste für hoffentlich erfolgreichere Folgejahre aufheben und diese dann auf deine Gewinne anrechnen!!!
Ice
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Börsenfan:

ah ja, das macht dann ja auch Sinn

 
15.08.03 16:04
aber mal ehrlich, wenn ich mit einer Aktie wirklich viel Kohle verdient habe, dann wäre ich doch blöd diese zu versteuern, wie soll das denn bemerkt werden ??
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timoteus:

@Börsenfan

 
15.08.03 16:10

Kontrollmitteilungen der Banken an das Finanzamt, soll es schon mal geben und das Finanzamt darf bei Verdacht bei den Banken nachfragen, ob die das machen weiß ich natürlcih auch nicht.

Zur Steuer, wenn du bei www.finanztreff.de ein Musterdepot anlegst, kannst du dort alle Buchungen einpflegen und bekommst eine genaue Aufstellung deiner Werbungskosten, steuerfreien Verkäufe und der steuerpflichtigen Verkäufe. Ob das dem Finanzamt reicht kann ich dir nicht sagen. Ich habe ein eigenes Programm, in das automatisch meine Buchungen der Bank einfließen und das mir am Ende des Jahres eine schöne Liste fürs Finanzamt druckt. Die ist auch letztes Jahr vom Finanzamt akzeptiert worden, scheint also richtig zu sein. Ansonsten gibt es zu dem Thema bei www.focus.de im Bereich Steuern dazu gute Infos, die aber leider alle Geld kosten.
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Kritiker:

Ich hab's. Da war doch was?

 
15.08.03 16:19
Gefunden: Ariva - nassie vom 16.7.o3 / 11.34
Finanzgericht Düsseldorf Nr. 18V2497/02A: Aussetzung wegen fehlender Gleichheit und  Durchsetzbarkeit. Also erst mal abwarten.
Ich meine: Natürlich müssen auch realisierte Kapitalgewinne versteuert werden.Aber bitte ohne Neidgebahren = Auch Kleinanleger sind Kapitalisten und müssen lt. Eichel geschröpft werden. Spekulationssteuer ist natürlich unüberlegter Quatsch! Denn jedem Gewinn steht ein Verlust gegenüber - gleicht sich für den Staat also aus.
Und was heißt spekulieren? Auch der Modehändler spekuliert beim Einkauf auf Gewinn beim Verkauf. Und der Politiker spekuliert beim Wahlkampf auf einen lukrativen Sitz im Bundestag. Die ganze Wirtschaft ist ein einziges Spekulieren.
Ich frage mich oft: Wie blöd ist eigentlich dieser Finanzminister? - Kritiker.
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SchwarzerLor.:

Verfassungswidrige Steuer, also nicht existent.

 
15.08.03 17:23
ftd.de, Do, 18.7.2002, 10:34, aktualisiert: Do, 18.7.2002, 22:16 www.ftd.de/bundesfinanzhof
Bundesfinanzhof hält Spekulationssteuer für verfassungswidrig

Der Bundesfinanzhof stuft die Versteuerung von Spekulationsgewinnen als verfassungswidrig ein und ruft das Bundesverfassungsgericht an. Das Bundesfinanzministerium äußerte sich zurückhaltend, die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre begrüßt dagegen den Entschluss.
 
Strukturelle Mängel beim Steuererhebungsverfahren könnten zu einer Ungleichheit in der steuerlichen Belastung Einzelner führen. Hier sieht der Bundesfinanzhofs (BFH) ein ernstes Problem, weshalb der neunte Senat nun das Bundesverfassungsgericht anruft. Die Erhebung durch die Finanzämter erfolge nicht flächendeckend, sondern sehr selektiv. Kontrollen fänden nur unzureichend statt. Damit bestehe eine Ungleichbehandlung der Steuerpflichtigen. Solche Mängel könnten nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit einer Steuervorschrift führen. Nun müssen die Karlsruher Verfassungsrichter entscheiden, ob die bisherige Steuerpraxis für unrechtmäßig erklärt wird.

Der Bundesfinanzhof folgte der Auffassung des klagenden Steuerrechtsexperten Klaus Tipke. Dieser argumentiert, dass die Gewinne nur dann besteuert würden, wenn sie in der Steuererklärung aufgeführt seien. Eine Überprüfung der Angaben finde aber nicht statt. Gewinne aus Wertpapiergeschäften unterliegen der Einkommenssteuer, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr vergangen ist. Vor 1999 betrug die Frist sechs Monate.

Finanzministerium sieht keinen Handlungsbedarf

Nach Angaben einer Sprecherin des Bundesfinanzministeriums sehe man auch nach der Entscheidung BFH keine Veranlassung zu Änderungen bei der Besteuerung von Spekulationsgewinnen. Es gebe in den Finanzämtern keine strukturellen Erhebungsdefizite für die Steuern auf Gewinne kurzfristiger Aktienverkäufe. "Wir sehen sehr wohl die Möglichkeit zur Prüfung von Spekulationsgewinnen und die wird auch wahrgenommen." Die Sprecherin sagte, das Ministerium nehme die Entscheidung zur Kenntnis und warte nun die Prüfung durch das Verfassungsgericht ab.

SdK fordert sinnvollere Lösung

Dagegen sieht die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) handlungsbedarf. Der Staat sei nun gefordert, eine sinnvollere Lösung zu finden. "Das Beste wäre die vollständige Steuerfreiheit für Spekulationsgewinne", sagte der SdK-Vorsitzende Klaus Schneider in München. Er empfahl allen Bürgern, noch nicht bestandskräftige Steuerbescheide vorsorglich anzufechten, sofern dort Spekulationsgewinne angegeben worden seien. Die Besteuerung könne dadurch unter Umständen bis zur endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verhindert werden.

© 2002 Financial Times Deutschland
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aalmoerder:

Steuerhinterziehung bei nicht Angabe von Gewinnen

 
15.08.03 18:27
1. Was ist überhaupt die 'Spekulationssteuer'?

Eine sog. Spekulationssteuer im eigentlichen Sinne gibt es nicht.  
Spekulationsgewinne, d. h. Kursgewinne, bei denen das Wertpapier nicht
länger als 12 Monate gehalten wurde, sind allerdings einkommensteuer-
pflichtig und werden somit mit dem individuellen Einkommensteuersatz
versteuert (§ 23 EStG).
Der Begriff 'Spekulationsgeschäft' wurde mit der Steuerreform 1999-2000 durch
'Privates Veräußerungsgeschäft' ersetzt.


2. Wie wird die Steuer veranlagt?

Sogenannte Spekulationsgewinne sind in der Jahres-Steuererklärung anzugeben
und werden so berücksichtigt. Eine Quellenbesteuerung wie bei Zinsen oder  
Dividenden erfolgt nicht.


3. Was ist bei geringen Spekulationsgewinnen?

Es gibt eine Freigrenze von DEM 1.000,--, d. h. wenn die Gesamtsumme der  
Spekulationsgewinne im Jahr kleiner als DEM 1.000,-- ist, entfällt die  
Besteuerung. Übersteigen die Gewinne diese Summe, so wird der komplette  
Betrag versteuert ("FreiGRENZE" statt "FreiBETRAG"). (5)


4. Wie gestaltet sich die Situation für Geringverdiener?

Aufgrund des Einkommensteuer-Grundfreibetrages wird bei zu versteuernden  
Einkommen von bis zu DEM 14.093,-- keine Einkommensteuer erhoben.
(ESt-Grundtabelle, Stand 2001-01-01, abzurufen unter
www.steuerlinks.de/download/est-2001-grundtabelle.pdf)




7. Muß Einkommensteuer für die gesamten Spekulationsgewinne gezahlt  
werden?

Nein, auch hier können Aufwendungen, die zur Erzielung des  
Spekulationsgewinnes notwendig waren, als Werbungskosten abgesetzt werden.
Werden keine höheren Werbungskosten nachgewiesen, ergibt sich nach § 9a EStG
ein Pauschbetrag von DEM 100,00 (im Fall der Zusammenveranlagung DEM 200,00).
Anschließend einige Beispiele für Werbungskosten:

       Spesen für die Verwahrung und Verwaltung der Wertpapiere
       Schuldzinsen (unter bestimmten Umständen)
       Aufwendungen für Fachzeitschriften und Fachliteratur (z. B. Börse-Online,
       Aktien-Börse, das Wertpapier; nicht jedoch Aufwendungen für allgemein gehaltene
       Wirtschaftszeitschriften (wie Capital, Impulse etc.)
       Reisekosten für den Besuch einer Hauptversammlung
       Porto- und Telefongebühren (soweit nachweisbar)
8. Wie verrechne ich Spekulationsverluste aus Vor- und Folgejahren?

Sofern Verluste aus steuerrelevanten Veräußerungsgeschäften nicht mit den
steuerrelevanten Veräußerungsgewinnen des gleichen Kalenderjahres verrechnet
werden können, können sie darüber hinaus auch mit steuerrelevanten Ver-
äußerungsgewinnen des unmittelbar vorangegangenen Kalenderjahres und danach
der folgenden Kalenderjahre verrechnet werden.


9. Kann ich die Spekulationsgewinne in der Steuererklärung nicht einfach  
verschweigen?

Dieses wäre Steuerhinterziehung und somit strafbar.


10. Wie berechnet sich die Steuer bei Spekulationsgeschäften mit Aktien,
   die zu verschiedenen Zeitpunkten gekauft wurden?

Verbindlich hierfür sind die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufge-
stellten Verfahrensgrundsätze zur Verwendungsfolge (vgl. EM-N. 38/94 vom
1999-03-11). Demnach gelten bei derartigen Beständen zunächst die außerhalb der
'steuerrelevanten Veräußerungsfrist' angeschafften Wertpapiere als zuerst
veräußert. Bei größeren Depots empfiehlt es sich, zeitlich auseinanderliegende
Wertpapierkäufe auf unterschiedlichen Unterdepots verbuchen zu lassen.


Wolfgang Kynast hält hierzu auf

       www.wolfgang-kynast.de/geld/bfhspek.htm

ein lesenswertes Urteil des Bundesfinanzhofes bereit.



12. Welche Änderungen ergeben sich durch das Steuersenkungsgesetz 2001?

Das Steuersenkungsgesetz sieht vor, dass künftig lediglich die Hälfte der
Veräußerungsgewinne der Besteuerung unterliegt. Hierzu kann jedoch auch nur
die Hälfte er Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften und die Hälfte der
Werbungskosten berücksichtigt werden.

Praktisch bedeutet dies u. a. quasi eine Verdoppelung der Freigrenze
von DEM 1000,--.



Das EStG im Originaltext findet man z. B. unter der URL:
       www.steuernetz.de/gesetze/estg/
Antworten
J.R. Ewing:

Spekulationssteuer verfassungswidrig?

 
15.08.03 19:39
So ist es derzeit aussieht, wird das Bundesverfassungsgericht die Spekulationssteuer wahrscheinlich für verfassungswidrig erklären. Das Urteil des höchsten deutschen Gerichtes in dieser Frage wird noch in diesem Jahr erwartet.
Die Finanzämter verzichten seit kurzem darauf, bei Verdacht auf Hinterziehung von Spekugwinnen Ermittlungen anzustellen.

J.R.
Antworten
iceman:

Jetzt dachte ich,

 
15.08.03 21:25
ich hätte es zumindest halbwegs begriffen!!!
Wäre mir aber trotzdem lieber so !!! Nur schade für all die Arbeit mit den Verlustvorträgen aus den letzten beiden Jahren!!!
Ice
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Börsenfan:

Mal noch ne Frage zu dieser Geschichte

 
28.08.03 14:28
Was will das Finanzamt eigentlich haben? Die postalisch zugandten Dokumente von der Bank (Kauf- und Verkauf der Aktie). Oder wie muss ich dass zusammenstellen?
Oder brauch ich nur den "spread" angeben (Minus oder Plus) der bei den trades zustande kam?
Antworten
sard.Oristaner:

Börsenfan

 
28.08.03 14:52
Ich schau mal Zuhause nach. Einkäufe werden anders versteurt als Verkäufe. Bei den einen werden die Gebühren als Werbungskosten veranschlagt.

s.o.
Antworten
Börsenfan:

merci, sard. o. T.

 
28.08.03 14:55
Antworten
felline:

ich weiss ja nicht...

 
28.08.03 15:08
...aber steht es denn überhaupt fest, dass man die gewinne versteuern muß? Klingt wie eine dumme Frage, aber ich habe mal irgenwo gelesen (Videotext?, Focus? Keine Ahnung mehr) dass da eine Verfassungsklage oder zumindest eine einstweilige verfügung angestrebt werden soll. Denn...
Das Geld, von dem wir "spekulieren" ist bereits versteuert. Ebenso das Geld, dass die AG quasi verliert, wenn unsereins Gewinne realisiert. Irgendjemand hat demnach Geld in eine AG gesteckt, ein anderer holt es clever raus. Fazit. Jeder Cent ist bereits über den Fiskus gelaufen.  
Antworten
Börsenfan:

@felline

 
28.08.03 15:11
demnach versteuerst Du wohl überhaupt nicht?
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