Soweit richtig.
"Bei Einlieferung der BOC-Aktien (bei einer deutschen Bank) können die Anschaffungsdaten nicht hinterlegt werden und daher fällt bei Verkauf Abgeltungssteuer an (Ersatzbemessungsgrundlage = 20% vom Kurswert, davon Abgeltungssteuer)."
Dürfte soweit zutreffen, aber die 20% kann man dann übers Finanzamt wieder zurückholen - dazu ist eben der Lebenslauf notwendig um den Vorgang dokumentieren zu können. Lasst Euch das zur Sicherheit aber von Eurem Steuerberater bestätigen.
"Lässt man die Aktien jedoch bei einer ausländischen Bank einliefern und veräußert diese anschließend, wird von der ausländischen Bank keine Steuer abgeführt."
Dürfte soweit richtig sein - die eigentlich fällige Steuer muss man selbst beim eigenen Finanzamt in Deutschland melden. Lasst Euch das zur Sicherheit aber von Eurem Steuerberater bestätigen.
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