doch, das ist ganz einfach!
Ein Unternehmen hat grundsätzlich ein Vermögen (Anlagevermögen, Umlaufvermögen usw.).
Dieses Vermögen ist aus einer Mittelherkunft entstanden: Eigenkapital oder Fremdkapital!
Beim Eigenkapital erhält derjenige der eine Einlage tätigt einen Teil des Unternehmens (Aktien für Geld).
Beim Fremdkapital ist es KEIN Geld des Unternehmens, sondern geliehen. Der Fremdkapitalgeber erhält auch dafür nichts (ist ja sein Geld!). Für diesen "Service" erhält der Fremdkapitalgeber aber Zinsen.
Bei einer Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens verliert der Eigenkapitalgeber absolut NICHTS! Er behält seine Anteile am Unternehmen, nur ist es dann eben fast nichts mehr wert.
Der Fremdkapitalgeber hat natürlich weiterhin Anspruch auf die volle Kreditsumme (ist ja sein Geld!)
Gesetzlich ist vorgeschrieben (und zwar überall auf dem Planeten!), dass erst die Fremdkapitalgeber befriedigt werden müssen. Nur wenn dann nach abzahlen aller Ansprüche etwas übrig bleibt, erhalten Eigenkapitalgeber etwas.
Und das ist selbstverständlich absolut logisch und nachvollziehbar.
Im Privaten ist es genauso. Erst wenn du deine geliehenen Gelder vollständig berücksichtigst, weißt du was du tatsächlich besitzt!
Bei Steinhoff ist das Problem, dass man nicht nur zahlungsunfähig wird, sondern auch ein negatives Eigenkapital hat. Nur wenn es positiv wäre, würde der Aktionär etwas erhalten. NUR und Ausschließlich NUR dann!
Und das hat man eben nicht...
Ein Unternehmen hat grundsätzlich ein Vermögen (Anlagevermögen, Umlaufvermögen usw.).
Dieses Vermögen ist aus einer Mittelherkunft entstanden: Eigenkapital oder Fremdkapital!
Beim Eigenkapital erhält derjenige der eine Einlage tätigt einen Teil des Unternehmens (Aktien für Geld).
Beim Fremdkapital ist es KEIN Geld des Unternehmens, sondern geliehen. Der Fremdkapitalgeber erhält auch dafür nichts (ist ja sein Geld!). Für diesen "Service" erhält der Fremdkapitalgeber aber Zinsen.
Bei einer Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens verliert der Eigenkapitalgeber absolut NICHTS! Er behält seine Anteile am Unternehmen, nur ist es dann eben fast nichts mehr wert.
Der Fremdkapitalgeber hat natürlich weiterhin Anspruch auf die volle Kreditsumme (ist ja sein Geld!)
Gesetzlich ist vorgeschrieben (und zwar überall auf dem Planeten!), dass erst die Fremdkapitalgeber befriedigt werden müssen. Nur wenn dann nach abzahlen aller Ansprüche etwas übrig bleibt, erhalten Eigenkapitalgeber etwas.
Und das ist selbstverständlich absolut logisch und nachvollziehbar.
Im Privaten ist es genauso. Erst wenn du deine geliehenen Gelder vollständig berücksichtigst, weißt du was du tatsächlich besitzt!
Bei Steinhoff ist das Problem, dass man nicht nur zahlungsunfähig wird, sondern auch ein negatives Eigenkapital hat. Nur wenn es positiv wäre, würde der Aktionär etwas erhalten. NUR und Ausschließlich NUR dann!
Und das hat man eben nicht...