Guten Tag Herr ,
Eintragungen in Aktienregister ausländischer Aktien nehmen wir nicht vor. Wir verschicken also keine Einladungen noch bestellen wir Eintrittskarten zu ausländischen Hauptversammlungen. Auch den sogenannten Proxy-Voting-Prozess für Abstimmungen bieten wir nicht an.
Eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht nicht, wenn Hauptversammlungen und Abstimmungen nach ausländischem Recht abgehalten werden.
Fordern Sie über unser Internetbanking per Auftrag einfach eine kostenfreie Hinterlegungsbescheinigung an. Sie finden die Funktion "Auftrag an die ING" nach Ihrer Anmeldung im Bereich Service > Kommunikation > Auftrag an die ING > Direkt-Depot > Keins davon. Mit dieser können Sie die Eintrittskarten direkt bei der Gesellschaft bestellen. Die Aktien werden dann bis einschließlich des Termins der Hauptversammlung gesperrt.
